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B2B-Ratgeber für Direktvermarkter

Lebensmittel online verkaufen: rechtliche Grundlagen und Ablauf

Kurzantwort: Ja, du darfst Lebensmittel online verkaufen – unter denselben Kernpflichten wie vor Ort plus Fernabsatz: Registrierung als Lebensmittelunternehmen, LMIV-Angaben vor dem Kauf, Impressum, Datenschutz und Widerrufshinweise. Farmerino stellt LMIV-Felder und Shop-Technik bereit. Es fallen 0 Euro Fixkosten an, 3,9 % Plattform-Marge auf den Netto-Warenwert abgeschlossener Bestellungen (Deckel 149 €/Monat). Verbindlich bleibt deine zuständige Lebensmittelüberwachung. Darfst du als Landwirt, Hof, Imkerei, Käserei oder Bäckerei deine Lebensmittel online verkaufen? In aller Regel ja, allerdings unter Bedingungen: Registrierung als Lebensmittelunternehmen, LMIV-Pflichtangaben schon vor dem Kauf, Impressum, Datenschutz und Widerruf sowie eine durchgängige Kühlkette beim Versand. Dieser Leitfaden ordnet die wichtigsten Pflichten verständlich ein und zeigt, wie eine Plattform wie Farmerino dir einen großen Teil der Technik und Struktur abnimmt. Das ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Im Zweifel klärst du deinen konkreten Fall mit der Lebensmittelüberwachung oder einer fachkundigen Beratung.

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Lebensmittel online verkaufen: rechtliche Grundlagen und Ablauf

Darf ich als Landwirt Lebensmittel online verkaufen?

Ob du ein konkretes Lebensmittel online verkaufen darfst, hängt von Betrieb, Produkt, Verarbeitung, Kennzeichnung, Registrierung und Vertriebsweg ab. Zusätzlich zu lebensmittelrechtlichen Vorgaben können Pflichten des Fernabsatzes greifen, weil der Vertrag online geschlossen wird.

Für die erste Prüfung ordnest du die Anforderungen in vier Blöcke:

  • Gewerbe beziehungsweise Registrierung als Lebensmittelunternehmen - du zeigst deinen Betrieb bei der zuständigen Behörde an und hältst die Hygienevorgaben ein.
  • LMIV-Pflichtkennzeichnung vor dem Kauf - Bezeichnung, Zutaten, Allergene und bei verpackter Ware auch Nährwerte müssen sichtbar sein, bevor bestellt wird.
  • Impressum, Datenschutz und Widerrufshinweise - die üblichen Fernabsatz-Pflichten eines Online-Verkaufs.
  • Kühlversand und sichere Verpackung - wenn du frische, leicht verderbliche Ware verschickst.

Diese Seite geht die Punkte der Reihe nach durch. Ziel ist ausdrücklich nicht, dich zu verunsichern, sondern dir eine geordnete Orientierung zu geben. Vieles davon ist Standard, und einen Teil der strukturellen Arbeit - etwa strukturierte Felder für LMIV-Angaben oder die Zuordnung von Temperaturklassen beim Versand - kann eine spezialisierte Plattform technisch unterstützen. Wichtig vorab und für den gesamten Text: Die folgenden Ausführungen sind eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Lebensmittelrecht ist stark vom Einzelfall abhängig (Produktart, Verarbeitungsgrad, Bundesland, Betriebsgröße). Im Zweifel klärst du deinen konkreten Fall mit der Lebensmittelüberwachung, der Landwirtschaftskammer oder einer fachkundigen rechtlichen Beratung.

Wenn du ohnehin gerade überlegst, online zu starten: In unserem Leitfaden Online-Hofladen erstellen zeigen wir den praktischen Aufbau Schritt für Schritt, und im Ratgeber Direktvermarktungs-Software erfährst du, worauf es bei den Werkzeugen ankommt.

Primärquellen (Orientierung, keine Rechtsberatung): LMIV – VO (EU) Nr. 1169/2011; BVL; DSGVO (VO (EU) 2016/679).

Gewerbe, Registrierung als Lebensmittelunternehmen und Hygiene

Bevor die erste Bestellung eingeht, steht die formale Anmeldung deiner Tätigkeit. Hier sind zwei Dinge auseinanderzuhalten, die häufig vermischt werden: die gewerbe- beziehungsweise steuerrechtliche Seite und die lebensmittelrechtliche Registrierung.

Gewerbe oder landwirtschaftliche Urproduktion

Ob du ein Gewerbe anmelden musst, hängt davon ab, was du verkaufst. Land- und Forstwirtschaft gilt rechtlich in der Regel nicht als Gewerbe: Wer überwiegend selbst erzeugte Produkte der Urproduktion abgibt (zum Beispiel eigenes Obst, Gemüse, Eier oder Honig), braucht dafür häufig keinen Gewerbeschein. Sobald du jedoch in nennenswertem Umfang fremde Ware zukaufst oder stark verarbeitest, kann ein gewerblicher Anteil entstehen. Weil die Abgrenzung im Einzelfall komplex ist, lohnt sich eine Einordnung durch Finanzamt, Landwirtschaftskammer oder Steuerberatung. Bei kleinen Umsätzen kann zudem die Kleinunternehmer-Regelung nach Paragraf 19 UStG greifen, die bei Farmerino abgebildet ist.

Registrierung als Lebensmittelunternehmer

Unabhängig von der Gewerbefrage gilt lebensmittelrechtlich: Wer Lebensmittel in den Verkehr bringt, ist Lebensmittelunternehmer und muss laut der EU-Lebensmittelhygiene-Verordnung (Art. 6 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004) seinen Betrieb bei der zuständigen Behörde zur Registrierung anzeigen - und zwar in der Regel vor Aufnahme der Tätigkeit. Wichtig für den Online-Handel: Diese Pflicht trifft laut der ausgewerteten Fachliteratur (etwa der IT-Recht-Kanzlei) auch reine Online-Händler. Maßgeblich ist unter anderem, wo Lebensmittel tatsächlich gelagert, verpackt, kommissioniert oder versendet werden. Eine feste Umsatzgrenze gibt es dabei nicht - entscheidend ist, ob eine auf Dauer angelegte Lebensmitteltätigkeit vorliegt.

Zuständig ist in der Regel die örtliche Lebensmittelüberwachungsbehörde, häufig beim Veterinär- oder Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Bei Unklarheit hilft laut den Behörden-FAQ ein Anruf bei der obersten Lebensmittelüberwachungsbehörde des Landes.

Registrierung ist nicht gleich Zulassung

Ein wichtiger Sonderfall: Die einfache Registrierung ist das Anzeigeverfahren. Für Betriebe mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs (zum Beispiel Fleisch, bestimmte Milch- oder Fischerzeugnisse) kann nach Art. 4 VO (EG) Nr. 853/2004 darüber hinaus eine Zulassung erforderlich sein - ein strengeres Verfahren. Ob das auf dich zutrifft, hängt stark von Produkt und Verarbeitung ab und sollte im Einzelfall mit der zuständigen Behörde geklärt werden. Auch ob die Registrierung selbst gebührenfrei ist, ist landes- beziehungsweise kommunalrechtlich geregelt. Das lässt sich nicht pauschal sagen und ist bei der Behörde zu erfragen.

Hygiene und Rückverfolgbarkeit

Zur Grundausstattung gehören die allgemeinen Hygieneanforderungen, eine durchgängige Kühlkette bei leicht verderblicher Ware und eine saubere Rückverfolgbarkeit. Beim Umgang mit unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln ist je nach Tätigkeit zusätzlich eine Belehrung nach Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt vorgesehen. Auch hier gilt: Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Die konkreten Pflichten hängen vom Einzelfall ab und sind im Zweifel mit der Lebensmittelüberwachung abzustimmen.

LMIV: Diese Pflichtangaben müssen schon vor dem Kauf sichtbar sein

Das ist der Punkt, an dem sich der Online-Verkauf am deutlichsten vom Hofladen unterscheidet - und der häufigste Grund für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV, VO (EU) Nr. 1169/2011) schreibt vor, dass im Fernabsatz die meisten verpflichtenden Informationen dem Verbraucher bereits vor Abschluss des Kaufvertrags zur Verfügung stehen müssen - also schon in der Produktbeschreibung im Shop, nicht erst auf der Verpackung im Paket. Zusätzlich müssen sie laut LMIV bei der Lieferung erneut vorliegen.

Welche Angaben vorab gehören (in der Regel)

Nach der gängigen Auslegung gelten im Online-Shop praktisch alle LMIV-Pflichtangaben schon vorab. Dazu gehören typischerweise:

  • Bezeichnung des Lebensmittels (die rechtliche oder verkehrsübliche Bezeichnung, nicht nur der Fantasiename)
  • Zutatenverzeichnis, absteigend nach Gewichtsanteil
  • Allergene nach Anhang II der LMIV (dazu der nächste Abschnitt)
  • Mengenangabe bestimmter Zutaten (QUID), wo erforderlich
  • Nettofüllmenge
  • besondere Aufbewahrungs- oder Verwendungsbedingungen
  • Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers
  • Ursprungs- oder Herkunftsland, sofern vorgeschrieben (siehe Herkunftskennzeichnung)
  • Nährwertdeklaration bei verpackter Ware (dazu unten mehr)
  • gegebenenfalls Alkoholgehalt bei Getränken über 1,2 Volumenprozent

Die wichtige Ausnahme: das Mindesthaltbarkeitsdatum

Es gibt laut LMIV eine ausdrückliche Ausnahme von der Vorab-Pflicht: das Mindesthaltbarkeitsdatum beziehungsweise Verbrauchsdatum (Art. 9 Abs. 1 lit. f). Der Grund ist praktisch nachvollziehbar - vorab lässt sich das konkrete Datum des später gelieferten Loses nicht bestimmen. Das MHD muss daher nicht im Shop stehen, aber spätestens bei der Lieferung auf der Verpackung vorhanden sein. Hinweis für den Einzelfall: Die Lebensmittel-Praxisliteratur behandelt auch die Los- beziehungsweise Chargenkennzeichnung systematisch ähnlich (chargenabhängig, erst bei Lieferung darstellbar). Das ist aber nicht ausdrücklich in derselben Norm geregelt und sollte im Zweifel anhand der konkreten Vorschrift geprüft werden.

Wie die Angaben im Shop dargestellt sein müssen

Die Pflichtangaben müssen unmittelbar und gut sichtbar bereitgestellt werden. Ein bloßer Verweis auf eine kostenpflichtige Hotline genügt nach der Rechtsprechung nicht (so das Kammergericht Berlin, Urteil vom 09.05.2018, Az. 5 U 152/16). Ob die Angaben statt im Fließtext auch über klar bezeichnete Tabs, eingeblendete Layer oder ein PDF bereitgestellt werden dürfen, wird in der Praxis unterschiedlich beurteilt und ist im Einzelfall zu prüfen. Konservativ ist die direkte, sichtbare Darstellung am Produkt.

Genau hier setzt die Produktpflege bei Farmerino an: Für Allergene, Nährwerte, Herkunft und Zutaten sind strukturierte LMIV-Felder direkt am Artikel hinterlegt, sodass du diese Angaben geordnet erfassen kannst. Das ersetzt keine rechtliche Prüfung deiner Inhalte, gibt dir aber die richtige Struktur dafür. Auch dieser Abschnitt ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung - die korrekte Kennzeichnung deiner konkreten Produkte verantwortest du, im Zweifel mit fachkundiger Unterstützung.

Allergene und Nährwerte produktbezogen prüfen

Allergen- und Nährwertangaben hängen von Produkt, Verpackungsform und den im Einzelfall anwendbaren Ausnahmen ab. Eine pauschale Einordnung nach Betriebsgröße reicht dafür nicht aus.

  • Allergene: Prüfe für jedes Produkt, welche Allergene anzugeben sind und in welcher Form sie hervorgehoben oder bei loser Ware bereitgestellt werden müssen.
  • Nährwerte: Kläre, ob eine Nährwertdeklaration erforderlich ist und welche Bezugsgröße und Darstellungsform gilt.
  • Ausnahmen: Nutze eine Ausnahme nur nach dokumentierter Prüfung für das konkrete Produkt und den gewählten Vertriebsweg.

Farmerino stellt Felder für Allergene und Nährwerte am Artikel bereit. Die fachliche Prüfung und korrekte Befüllung bleiben beim anbietenden Betrieb. Für eine verbindliche Einordnung wendest du dich an die zuständige Lebensmittelüberwachung oder fachkundige Beratung. Diese Übersicht ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.

Impressum, Datenschutz und Widerruf: die Fernabsatz-Pflichten

Wer online verkauft, betreibt rechtlich Fernabsatz - mit den entsprechenden Informationspflichten. Drei Bausteine sind dabei zentral.

Impressum und Datenschutz

Ein gewerblicher Online-Auftritt braucht ein vollständiges Impressum sowie eine Datenschutzerklärung nach der DSGVO. Beides verantwortest du als Anbieter inhaltlich selbst. Auf der technischen Seite ist Farmerino mit Datenhaltung in Deutschland aufgesetzt. Die Übertragung ist verschlüsselt. Das schafft eine solide Grundlage, ersetzt aber nicht deine eigenen, auf deinen Betrieb zugeschnittenen Rechtstexte.

Widerrufsrecht - und die Ausnahme für verderbliche Ware

Verbrauchern steht im Fernabsatz grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu (Paragraf 312g Abs. 1 BGB). Für Lebensmittel ist jedoch eine Ausnahme besonders relevant: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde (Paragraf 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB). Bei der Auslegung ist Vorsicht geboten:

  • Keine pauschale Kategorie-Ausnahme. Ob ein Lebensmittel schnell verderblich ist, wird stets im Einzelfall beurteilt. Ganze Produktgruppen lassen sich nicht pauschal ausnehmen.
  • Enge Auslegung. Als Ausnahmevorschrift ist die Regel eng auszulegen - im Zweifel besteht das Widerrufsrecht. Frischware wie Obst, Gemüse, Frischfleisch oder frische Milchprodukte fällt nach gängiger Auffassung häufig unter die Ausnahme, während haltbare Ware (etwa Konserven, Trockenware, Kaffee oder Honig) in der Regel nicht darunter fällt und dort ein Widerrufsrecht samt Widerrufsbelehrung besteht.

Praktisch heißt das: Du brauchst in vielen Fällen eine Widerrufsbelehrung für den haltbaren Teil deines Sortiments und kannst dich für schnell verderbliche Ware auf die Ausnahme stützen - die Grenze verläuft produktspezifisch. Daneben kennt Paragraf 312g Abs. 2 BGB weitere für Lebensmittel mitunter relevante Ausnahmen, etwa für individuell zusammengestellte Ware oder für aus Hygienegründen versiegelte Produkte nach Entsiegelung. Welche Variante auf welches deiner Produkte passt, ist eine rechtliche Einzelfallfrage - diese Darstellung ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Im Zweifel klärst du sie mit fachkundiger Beratung.

Kühlversand und Logistik: frische Ware sicher zur Kundschaft bringen

Wer frische Lebensmittel verschickt, trägt Verantwortung dafür, dass die Ware sicher und in einwandfreiem Zustand ankommt. Die durchgängige Kühlkette ist dabei der Kern: Gekühlte oder tiefgekühlte Produkte müssen von der Kommissionierung bis zur Zustellung im erforderlichen Temperaturbereich bleiben. Das beeinflusst Verpackung (Isolierung, Kühlmittel), die Wahl der Versandart und die geplante Laufzeit.

Bei Farmerino kannst du den Versand entlang deiner Realität abbilden. Drei Vertriebswege stehen frei kombinierbar zur Verfügung:

  • Abholung am Hof - der einfachste Weg, bei dem keine Versandlogistik nötig ist. Du kannst dich auch ausschließlich auf Abholung beschränken (siehe Ab-Hof-Verkauf).
  • Eigene Lieferung mit Liefergebieten nach Entfernung oder Postleitzahl, Mindestbestellwerten und automatischer Tourenplanung nach dem Milchmann-Prinzip inklusive Picklisten und Lieferscheinen.
  • Bundesweiter DPD-Paketversand mit automatischer Temperaturklassen-Erkennung (gekühlt, tiefgekühlt oder Raumtemperatur), Paket-Splitting, Versand- und Batch-Labels sowie Sendungsverfolgung.

Die automatische Erkennung der Temperaturklasse ist gerade für den Frischeversand hilfreich, weil sie dir hilft, gemischte Warenkörbe sauber den richtigen Versandbedingungen zuzuordnen. Mehr zum Hintergrund findest du im Eintrag zum Postversand frischer Lebensmittel. Wie du Versand und Frische auch aus Kundensicht kommunizierst, zeigt unsere Seite zum Online-Aufbau in Online-Hofladen erstellen. Hinweis: Die konkreten lebensmittelhygienischen Anforderungen an Transport und Temperaturführung hängen vom Produkt ab und sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung - im Zweifel mit der Lebensmittelüberwachung abstimmen.

Zustellung ohne eigenen Fuhrpark

Versand löst nicht jedes Problem. Für Ware, die kühl bleiben muss oder schlicht zu schwer für ein vernünftiges Porto ist, bleibt nur der kurze Weg: selbst fahren - oder fahren lassen. Ob sich ein eigenes Fahrzeug mit Fahrer rechnet, hängt von Stopps, Strecke, Auslastung und Personalkosten ab.

Der Ausweg heißt geteilte Route. Auf Farmerino veröffentlichen Fahrbetriebe Gebiete, und Höfe übernehmen sie als ihr Liefergebiet. Die Bestellungen aller Höfe eines Gebiets werden am Liefertag zu einer Tour zusammengefasst. Du brauchst kein Fahrzeug, keinen Angestellten und keine Mindestmenge - du zahlst ein Fahrtentgelt, das du vorher kennst, und der Plattformanteil davon geht zulasten des Fahrbetriebs.

Rechtlich ist eine Sache wichtig: Der Fahrer sieht die Lieferadressen deiner Kunden und ist damit dein Auftragsverarbeiter. Der Vertrag nach Art. 28 DSGVO wird in der Plattform geschlossen, beide Seiten bestätigen ihn, und erst danach verkauft dein Shop in dieses Gebiet. Das ist keine Formalie, sondern die Bedingung - und sie ist damit auch erledigt, statt in einer Schublade zu fehlen.

Welche technischen Felder Farmerino bereitstellt

Die rechtlichen Anforderungen verschwinden durch keine Software - aber eine spezialisierte Plattform stellt Struktur und technische Abläufe bereit. Die fachliche Verantwortung bleibt beim Betrieb. Konkret hilft Farmerino an diesen Stellen:

  • Strukturierte LMIV-Felder am Artikel für Allergene, Nährwerte, Herkunft und Zutaten - die richtige Struktur, um die Pflichtangaben geordnet vor dem Kauf darzustellen.
  • Produktlogik für Direktvermarktung: Artikelvarianten nach Gewicht, Sorte oder Größe, variable Gewichtsabrechnung (zum Beispiel Fleisch nach Schlachtgewicht), Preisstaffeln und Mengenrabatte, ein Pfandsystem, saisonale und wochentagsbasierte Verfügbarkeit sowie Vorbestellungen und Gastbestellung ohne Registrierung.
  • Kühlversand eingebaut: DPD-Paketversand mit automatischer Temperaturklassen-Erkennung, Paket-Splitting und Sendungsverfolgung, dazu eigene Lieferung mit Tourenplanung und Abholung am Hof.
  • Wiederkehrende Bestellungen: Kunden können ihren Einkauf als Warenkorb-Abonnement einrichten, etwa für Kisten- und Abo-Modelle.
  • Technische Basis: Serverstandort Deutschland, verschlüsselte Übertragung, integrierte Zahlung über Stripe (Kreditkarte, Link, Klarna, Amazon Pay, Revolut Pay — Apple und Google Pay geräteabhängig) und die Kleinunternehmer-Regelung nach Paragraf 19 UStG.
  • Faires Kostenmodell: keine Einrichtungs- und keine Monatsgebühr, keine Mindestlaufzeit. Es fällt nur eine Plattform-Marge von 3,9 % auf den Netto-Warenwert an, für alle Verkäufer gleich und ausschließlich bei abgeschlossenen Bestellungen, gedeckelt auf 149 €/Monat (ab rund 3.820 € Netto-Warenwert im Monat zahlst du nie mehr als 149 €). Zusätzlich trägt der Kunde zwei Kundenentgelte (0,25 € Bearbeitungsgebühr pro Bestellung sowie 2,5 % des Bestellwerts zuzüglich 0,25 € je Zahlungsvorgang) als separate Posten. Wie viel nach weiteren betrieblichen Kosten verbleibt, zeigt deine Deckungsbeitragsrechnung.

Das Konto legst du direkt online an, ohne Kreditkarte und ohne Technikkenntnisse, und erhältst einen eigenen gebrandeten Online-Hofladen. Für die Einrichtung kannst du kostenlose Unterstützung per Telefon, Videoanruf oder Nachricht anfragen. Einen vollständigen Funktionsüberblick findest du auf der Seite Funktionen. Den Einstieg erklärt Partner werden. Wenn du loslegen willst, geht es direkt los: Konto anlegen. Und zur Einordnung dieses gesamten Leitfadens: Farmerino stellt die Technik und Struktur bereit, ersetzt aber keine rechtliche Beratung. Die korrekte Kennzeichnung, deine Rechtstexte und die Einhaltung der Hygienevorgaben verantwortest du - im Zweifel mit der Lebensmittelüberwachung oder fachkundiger Beratung.

Häufige Fragen

Darf ich als Landwirt oder Erzeuger Lebensmittel überhaupt online verkaufen?

In aller Regel ja. Online gelten im Kern dieselben lebensmittelrechtlichen Regeln wie im Hofladen, plus einige Fernabsatz-Pflichten. Du brauchst in der Regel eine Registrierung als Lebensmittelunternehmer bei der zuständigen Behörde, musst die LMIV-Pflichtangaben vor dem Kauf bereitstellen und Impressum, Datenschutz sowie Widerrufshinweise einrichten. Das ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Deinen konkreten Fall klärst du im Zweifel mit der Lebensmittelüberwachung oder einer fachkundigen Beratung.

Muss ich meinen Betrieb registrieren lassen, auch wenn ich nur online verkaufe?

Nach der ausgewerteten Fachliteratur trifft die Registrierungspflicht als Lebensmittelunternehmer (Art. 6 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004) in der Regel auch reine Online-Händler, und zwar vor Aufnahme der Tätigkeit. Maßgeblich ist unter anderem, wo Lebensmittel gelagert, verpackt, kommissioniert oder versendet werden. Eine feste Umsatzgrenze gibt es nicht. Zuständig ist meist die örtliche Lebensmittelüberwachung. Für Lebensmittel tierischen Ursprungs kann zusätzlich eine Zulassung nötig sein. Im Einzelfall mit der Behörde klären.

Welche LMIV-Angaben müssen schon vor dem Kauf im Shop stehen?

Nach der LMIV müssen im Fernabsatz die meisten Pflichtangaben bereits vor Vertragsabschluss sichtbar sein, also in der Produktbeschreibung. Dazu gehören in der Regel Bezeichnung, Zutatenverzeichnis, Allergene, gegebenenfalls QUID, Nettofüllmenge, Aufbewahrungshinweise, Name und Anschrift des Unternehmers, gegebenenfalls Herkunft und bei verpackter Ware die Nährwerte. Ausdrücklich ausgenommen ist das Mindesthaltbarkeitsdatum, das erst bei der Lieferung auf der Verpackung vorliegen muss. Bei Farmerino sind dafür strukturierte Felder am Artikel hinterlegt.

Muss ich die Nährwerte auch online angeben, oder gilt eine Ausnahme für kleine Betriebe?

Für verpackte Ware ist die Nährwertdeklaration grundsätzlich Pflicht. Es gibt zwar eine Ausnahme für Kleinstmengen handwerklicher Direktvermarktung (Anhang V Nr. 19 LMIV), doch ob sie auch für den Online- und Versandhandel gilt, ist umstritten und im Einzelfall zu prüfen. Ein Teil der Fachliteratur verneint die Anwendung online, andere halten sie für denkbar. Wer auf Nummer sicher gehen will, deklariert auch online vollständig. Wichtig: Die Ausnahme befreit ohnehin nur von den Nährwerten, nicht von der Allergenkennzeichnung. Das ist keine Rechtsberatung.

Muss ich Allergene angeben, auch bei loser Ware?

Ja, die Kennzeichnung der 14 Hauptallergene nach Anhang II der LMIV ist in der Regel Pflicht. Bei vorverpackter Ware stehen sie hervorgehoben im Zutatenverzeichnis und im Online-Shop vor dem Kauf. Auch bei loser, unverpackter Ware gilt die Allergenpflicht, dort häufig in der landesrechtlich vorgesehenen Form, etwa schriftlich oder dokumentiert auf Nachfrage. Die genaue Form ist im Einzelfall beziehungsweise nach Landesrecht zu prüfen.

Gilt das 14-tägige Widerrufsrecht auch beim Verkauf von Lebensmitteln?

Grundsätzlich ja (Paragraf 312g Abs. 1 BGB). Es entfällt aber bei schnell verderblicher Ware (Paragraf 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB). Diese Ausnahme ist eng auszulegen und wird stets im Einzelfall beurteilt, im Zweifel besteht das Widerrufsrecht. Frischware wie Obst, Gemüse oder Frischfleisch fällt häufig unter die Ausnahme, haltbare Ware wie Konserven, Kaffee oder Honig in der Regel nicht, dort besteht ein Widerrufsrecht samt Belehrung. Welche Variante auf dein Produkt passt, ist eine rechtliche Einzelfallfrage und keine Rechtsberatung an dieser Stelle.

Wie verschicke ich frische, gekühlte Lebensmittel richtig?

Entscheidend ist eine durchgängige Kühlkette von der Kommissionierung bis zur Zustellung, passende isolierte Verpackung mit Kühlmitteln und eine kurze Laufzeit. Bei Farmerino unterstützt der bundesweite DPD-Paketversand eine automatische Temperaturklassen-Erkennung (gekühlt, tiefgekühlt, Raumtemperatur), Paket-Splitting, Versandlabels und Sendungsverfolgung. Alternativ bietest du eigene Lieferung mit Tourenplanung oder Abholung am Hof an. Die konkreten hygienischen Transportanforderungen hängen vom Produkt ab und sind im Zweifel mit der Lebensmittelüberwachung abzustimmen.

Brauche ich ein Gewerbe, wenn ich nur eigene Hoferzeugnisse online verkaufe?

Land- und Forstwirtschaft gilt in der Regel nicht als Gewerbe. Wer überwiegend selbst erzeugte Produkte der Urproduktion verkauft, braucht dafür häufig keinen Gewerbeschein. Sobald du in größerem Umfang fremde Ware zukaufst oder stark verarbeitest, kann ein gewerblicher Anteil entstehen. Davon unabhängig besteht die lebensmittelrechtliche Registrierungspflicht. Bei kleinen Umsätzen kann die Kleinunternehmer-Regelung nach Paragraf 19 UStG greifen, die bei Farmerino abgebildet ist. Die Einstufung im Zweifel mit Finanzamt, Landwirtschaftskammer oder Steuerberatung klären.

Was kostet es, mit Farmerino online Lebensmittel zu verkaufen?

Es gibt keine Einrichtungs- und keine Monatsgebühr und keine Mindestlaufzeit. Du kannst jederzeit kündigen. Fällig wird nur eine Plattform-Marge von 3,9 % auf den Netto-Warenwert, für alle Verkäufer gleich und ausschließlich bei abgeschlossenen Bestellungen, gedeckelt auf 149 €/Monat (ab rund 3.820 € Netto-Warenwert im Monat zahlst du nie mehr als 149 €). Zusätzlich trägt der Kunde zwei Kundenentgelte (0,25 € Bearbeitungsgebühr pro Bestellung sowie 2,5 % des Bestellwerts zuzüglich 0,25 € je Zahlungsvorgang). Wie viel nach weiteren betrieblichen Kosten verbleibt, zeigt deine Deckungsbeitragsrechnung.

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Bei Farmerino zahlst du 0 € Einrichtung und 0 € im Monat. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht. Farmerino behält 3,9 % je abgeschlossenem Verkauf, gedeckelt auf 149 € im Monat. Stelle deinen geplanten Netto-Warenwert ein und sieh den Betrag nach diesem Abzug.

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Farmerino erhebt keine Einrichtungs- oder Monatsgebühr und hat keine Mindestlaufzeit. Vom Netto-Warenwert abgeschlossener Bestellungen behält Farmerino 3,9 %, gedeckelt auf 149 € pro Monat. Unterstützung bei der Einrichtung kannst du kostenlos anfragen.