1. Geltungsbereich und Betreiber
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der Online-Plattform Farmerino, erreichbar unter der Domain farmerino.de, einschließlich aller Unterseiten und der mobilen Webversion (PWA).
1.2 Betreiber der Plattform ist die Farmerino UG (haftungsbeschränkt), Kollwitzstraße 76, 10435 Berlin, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 276698, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Schlichting (nachfolgend „Farmerino“ oder „wir“).
1.3 Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Farmerino und den Nutzern der Plattform (Käufer und Verkäufer). Sie gelten sowohl für registrierte Nutzer als auch für Gastbesteller.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Nutzern werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Farmerino stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu (§ 305 Abs. 1 BGB).
1.5 Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Nutzung bzw. Bestellung gültigen Fassung. Die jeweils aktuelle Version ist unter farmerino.de/agb abrufbar.
2. Definitionen
„Plattform“ – Die von Farmerino betriebene Online-Plattform unter farmerino.de, die Landwirte, Erzeuger und sonstige Anbieter regionaler Produkte direkt mit Verbrauchern verbindet.
„Verkäufer“ – Landwirte, Erzeuger und weitere gewerbliche Anbieter, die auf der Plattform ihre Produkte anbieten. Verkäufer müssen das Onboarding-Verfahren einschließlich Identitätsverifikation (KYC) durchlaufen.
„Käufer“ / „Kunde“ – Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die auf der Plattform Produkte erwerben, unabhängig davon, ob sie registriert sind oder als Gast bestellen.
„Gastbestellung“ – Eine Bestellung ohne vorherige Erstellung eines Nutzerkontos, bei der lediglich Name und Lieferadresse erforderlich sind.
„Produkte“ – Lebensmittel und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse, die über die Plattform angeboten werden, einschließlich Frischware, verarbeiteter Produkte, Getränke, Pflanzen und Brennholz.
„Staffelpreise“ – Vom Verkäufer festgelegte mengenabhängige Preisstaffelungen, bei denen sich der Einzelpreis ab einer bestimmten Bestellmenge reduziert.
„Variable Gewichtsartikel“ – Produkte (z. B. Fleisch, Käse), deren Endpreis anhand des tatsächlichen Gewichts innerhalb einer vom Verkäufer definierten Gewichtsspanne berechnet wird.
„Pfandartikel“ – Mehrwegbehälter (z. B. Glasflaschen, Kisten, Gläser), für die ein Pfandbetrag erhoben und bei Rückgabe erstattet wird.
„Vertriebswege“ – Die drei auf der Plattform verfügbaren Lieferarten: (a) Lieferung durch den Verkäufer im regionalen Liefergebiet, (b) Selbstabholung am Hof und (c) deutschlandweiter Paketversand.
„Warenkorb-Abonnement“ / „Abo“ – Eine vom Käufer eingerichtete wiederkehrende Bestellung einer frei zusammengestellten Artikelauswahl bei einem bestimmten Verkäufer, die in einem definierten Intervall automatisch ausgelöst wird (vgl. Abschnitt 17).
„Artikelvarianten“ – Optionale Ausführungen eines Artikels (z. B. unterschiedliche Gebindegrößen wie 250 g / 500 g / 1 kg oder verschiedene Sorten), die jeweils eigene Preise, Preisstaffeln, Verfügbarkeit, Verpackungseinheit und LMIV-Angaben besitzen können. Varianten werden unter dem Stammartikel geführt.
„Bearbeitungsgebühr“ – Eine vom Käufer zu tragende Servicegebühr in Höhe von derzeit 0,25 € brutto (inkl. 19 % USt) pro Bestellung, die als separater Posten im Bestellvorgang ausgewiesen wird und die technische Bestellabwicklung durch Farmerino abdeckt.
„Entgelt für die Zahlungsabwicklung“ – Ein vom Käufer zu tragendes Entgelt in Höhe von 2,5 % des Bestellwerts (Warenwert zuzüglich Versand- bzw. Liefergebühren und Pfandbeträge) zuzüglich eines Festbetrags von 0,25 € je Zahlungsvorgang, jeweils brutto (inkl. 19 % USt), das die Kosten der bargeldlosen Zahlungsabwicklung abdeckt. Der Festbetrag entspricht dem transaktionsbezogenen Fixentgelt, das der Zahlungsdienstleister unabhängig von der Bestellhöhe erhebt. Das Entgelt ist für sämtliche angebotenen Zahlungsmethoden in gleicher Höhe zu entrichten und wird als separater Posten im Bestellvorgang ausgewiesen.
3. Nutzerkonto, Registrierung und Gastbestellung
3.1 Käufer können Bestellungen sowohl als registrierte Nutzer als auch als Gäste aufgeben. Für eine Gastbestellung genügen Name und Lieferadresse. Bestimmte Funktionen (z. B. Bestellhistorie, Favoriten, Sendungsverfolgung) stehen ausschließlich registrierten Nutzern zur Verfügung.
3.2 Die Registrierung kann mit E-Mail-Adresse und Passwort oder über den OAuth-Dienst Google erfolgen. Nutzer können optional die Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) aktivieren.
3.3 Bei der Registrierung sind wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu machen. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. Jede unbefugte Nutzung ist Farmerino unverzüglich mitzuteilen.
3.4 Verkäufer müssen im Rahmen des Onboarding-Verfahrens eine Identitätsverifikation (KYC) über unseren Zahlungsdienstleister Stripe durchlaufen, Bankverbindungsdaten hinterlegen und Betriebsinformationen bereitstellen.
3.5 Farmerino behält sich das Recht vor, Nutzerkonten bei Verstößen gegen diese AGB, gegen geltendes Recht oder aus anderen wichtigen Gründen zu sperren oder zu löschen. Betroffene Nutzer werden hierüber unter Angabe der Gründe informiert. Im Falle einer Sperrung hat der betroffene Verkäufer das Recht, über die in Abschnitt 16 genannte Kontaktstelle eine Klärung herbeizuführen.
3.6 Ruhende Konten und Löschung nach längerer Inaktivität.
Farmerino behält sich vor, Verkäufer- und Dienstleisterkonten zu löschen, die über
einen längeren Zeitraum keine Aktivität zeigen. Als Aktivität gilt jede Anmeldung am
Konto, ein Verkauf, eine angenommene Bestellung, ein angenommener oder erteilter
Auftrag im Lohn sowie ein öffentlich erreichbarer Hofladen mit gepflegtem Sortiment.
Ein Konto gilt als inaktiv, solange keines davon stattfindet — etwa weil der Hofladen
dauerhaft offline steht. Bei Konten, die nie in Betrieb gegangen sind —
also ohne veröffentlichten Hofladen, ohne angelegten Artikel und ohne erteilten oder
angenommenen Auftrag — genügt die bloße Anmeldung nicht als Aktivität. Andernfalls
ließe sich ein Konto, das nur angelegt und nie eingerichtet wurde, durch
gelegentliches Einloggen unbegrenzt offenhalten.
(a) Fristen. Wie lange ein Konto ruhen darf, richtet sich danach, wie
lange es zuvor aktiv genutzt wurde:
• Konten mit bis zu sechs Monaten aktiver Nutzung: nach drei Monaten
ununterbrochener Inaktivität.
• Konten mit mehr als sechs Monaten aktiver Nutzung: nach sechs Monaten.
• Betriebe mit mehr als einem Jahr aktiver Nutzung: nach einem Jahr.
(b) Ankündigung und Abwendung. Farmerino kündigt die Löschung
mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an die hinterlegte Adresse an und
nennt dabei den Grund und das vorgesehene Datum. Eine einzige Anmeldung innerhalb dieser
Frist wendet die Löschung ab. Die Frist beginnt danach neu. Für gewerbliche Anbieter gilt
ergänzend Abschnitt 14.3 und Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/1150.
(c) Keine Löschung bei offenen Verpflichtungen. Solange offene
Bestellungen, ausstehende Auszahlungen, nicht abgerechnetes Pfand oder ein laufendes
Beschwerde- oder Streitverfahren bestehen, wird nicht gelöscht.
(d) Daten vor der Löschung sichern. Produkt-, Bestell- und
Bewertungsdaten lassen sich jederzeit über das Verkäufer-Dashboard exportieren
(Abschnitt 14.5). Die Ankündigung nach (b) weist darauf hin.
(e) Was nicht gelöscht wird. Unterlagen, für die eine gesetzliche
Aufbewahrungsfrist gilt, bleiben davon unberührt — insbesondere Rechnungen und
Buchungsbelege nach § 147 AO und § 257 HGB sowie Kassendaten nach § 146a AO
(vgl. Abschnitt 20.4). Sie werden erst nach Ablauf der jeweiligen Frist gelöscht.
4. Rolle von Farmerino als Vermittlungsplattform
4.1 Farmerino agiert ausschließlich als technischer Vermittler zwischen Verkäufern und Käufern und stellt die Infrastruktur für den direkten Handel bereit. Hierzu gehören insbesondere die Produktdarstellung, der Bestellprozess, die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe sowie die Versandlogistik-Anbindung.
4.2 Farmerino wird nicht Vertragspartei der zwischen Verkäufern und Käufern geschlossenen Kaufverträge. Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Verkäufer und dem Käufer zustande (§ 164 ff. BGB).
4.3 Farmerino übernimmt keine Gewähr für die Qualität, Sicherheit, Rechtmäßigkeit oder Verkehrsfähigkeit der angebotenen Produkte, die Richtigkeit von Produktbeschreibungen, die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften durch die Verkäufer oder deren Fähigkeit, vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen.
4.4 Die Verantwortung für die Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften – insbesondere des Lebensmittelrechts, der Hygieneverordnungen, des Verbraucherschutzrechts und der steuerlichen Pflichten – liegt bei den jeweiligen Verkäufern.
5. Bestimmungen für Verkäufer
5.1 Gebührenmodell. Die Nutzung der Plattform ist für Verkäufer grundgebührenfrei. Es fallen keine Einrichtungsgebühren und keine festen monatlichen Kosten an. Farmerino erhebt eine erfolgsabhängige Plattform-Marge in Höhe von 3,9 % auf den Netto-Warenwert (Artikelpreise ohne Umsatzsteuer, ohne Versand- und Pfandanteile) jeder abgeschlossenen Bestellung. Dieser Satz gilt einheitlich für alle Verkäufer. Es bestehen keine Staffelungen, Empfehlungs- oder Umsatzrabatte. Die Plattform-Marge ist je Verkäufer auf 149 € pro Kalendermonat gedeckelt. Darüber hinausgehende Umsätze sind margenfrei. Dieser Satz und die Deckelung werden Bestandsverkäufern nicht nachträglich erhöht (Bestandspreisgarantie, Abschnitt 5.11).
5.1a Alle Entgelte gegenüber Verkäufern sind Nettoentgelte. Die Plattform-Marge, ihr Monatsdeckel, die Zusatzpakete (Abschnitt 18) und das Werbebudget (Abschnitt 19) verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird zusammen mit dem jeweiligen Entgelt einbehalten bzw. eingezogen und getrennt ausgewiesen. Die Bestandspreisgarantie nach Abschnitt 5.11 gilt dem Nettoentgelt. Sie erfasst die gesetzliche Umsatzsteuer nicht — ändert der Gesetzgeber den Steuersatz, ändert sich der Steuerbetrag entsprechend.
Die Kosten der Zahlungsdienstleistung trägt — wie handelsüblich — der Käufer: ein Entgelt für die Zahlungsabwicklung in Höhe von 2,5 % des Bestellwerts brutto (Warenwert zuzüglich Versand- bzw. Liefergebühren und Pfandbeträge, jeweils inkl. 19 % USt) zuzüglich 0,25 € brutto je Zahlungsvorgang sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,25 € brutto (inkl. 19 % USt) pro Bestellung. Beide Entgelte fallen unabhängig von der gewählten Zahlungsmethode in gleicher Höhe an und werden im Bestellvorgang getrennt ausgewiesen (vgl. Abschnitt 7.3). Es bestehen keine Vertragslaufzeiten. Die Nutzung ist jederzeit kündbar.
5.2 Produktinformationspflichten. Verkäufer sind verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu ihren Produkten zu machen, einschließlich Preis, Verfügbarkeit, Herkunft, Qualität, Verpackungseinheit und relevanter Produkteigenschaften.
5.3 Lebensmittelrechtliche Pflichten. Verkäufer, die vorverpackte Lebensmittel anbieten, sind zur Kennzeichnung nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, EU-VO 1169/2011) verpflichtet. Dies umfasst insbesondere: Verkehrsbezeichnung, Zutatenverzeichnis, Allergenangaben, Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, Nährwertdeklaration sowie Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers. Die Plattform stellt hierfür entsprechende Eingabefelder bereit.
5.4 Hygiene und Lebensmittelsicherheit. Verkäufer sind für die Einhaltung aller anwendbaren Lebensmittelsicherheits- und Hygienevorschriften verantwortlich.
5.5 Bestellbearbeitung. Verkäufer verpflichten sich, Bestellungen zeitnah zu bearbeiten. Sie können die Annahme einzelner Bestellungen ablehnen. In diesem Fall wird die Zahlungsautorisierung des Käufers automatisch aufgehoben. Verkäufer können optional eine automatische Bestellannahme aktivieren.
5.6 Versandanforderungen. Verkäufer, die den Paketversand nutzen, müssen die für die jeweilige Produktkategorie geltenden Versand- und Verpackungsvorschriften einhalten. Dies betrifft insbesondere die korrekte Zuordnung der Temperaturklasse (Raumtemperatur, gekühlt 2–8 °C, frisch/tiefgekühlt < 2 °C, lebende Pflanzen) sowie die sachgemäße Verpackung.
5.7 Retourenkosten. Bei Retouren im Rahmen eines wirksamen Widerrufs oder einer berechtigten Reklamation trägt der Käufer die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Farmerino stellt hierfür ein vorfrankiertes DPD-Retourelabel bereit. Die Kosten von pauschal 2,50 € werden dem Käufer von der Erstattung abgezogen (vgl. Abschnitt 9.7).
5.8 Artikelvarianten. Verkäufer können für ihre Artikel optionale Varianten anlegen (z. B. unterschiedliche Gebindegrößen oder Sorten). Jede Variante kann eigene Preise, Preisstaffeln, Verfügbarkeit, LMIV-Angaben, Versandmaße und eine Pfandzuordnung besitzen. Die Varianten werden dem Käufer auf der Produktseite zur Auswahl angeboten. Der Verkäufer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der varianten-spezifischen Angaben verantwortlich.
5.9 Liefergebühren und Mindestbestellwerte. Verkäufer, die den Vertriebsweg „Lieferung“ anbieten, legen pro Liefergebiet die Liefergebühr je Paketgrösse fest — 10, 20 und 30 kg — und können einzelne Grössen ausnehmen. Eine Bestellung wird auf die angebotenen Paketgrössen verteilt. Maßgeblich ist die günstigste Aufteilung, die ihr Gewicht abdeckt. Wiegt sie mehr als die grösste angebotene Grösse, fallen mehrere Pakete an. Wiegt sie weniger als die kleinste, gilt deren Preis. Maßgeblich ist das Gewicht, das zum Zeitpunkt der Bestellung feststeht, bei Ware mit Gewichtsspanne der obere Wert der Spanne. Fährt ein Fahrer nach Abschnitt 22 das Liefergebiet, kann die Liefergebühr einen Aufschlag für besondere Warenarten enthalten, den der Fahrer für sein Gebiet festgelegt hat: für Kühlware, für alkoholische Erzeugnisse, die persönlich übergeben werden, für Sperrgut, für Palettenware und für Weihnachtsbäume. Die Rücknahme von Pfandbehältern ist Teil jeder Lieferung und trägt keinen Aufschlag. Der Aufschlag ist Teil der Liefergebühr. Der Mindestbestellwert kann je Liefergebiet fest oder distanzabhängig festgelegt werden. Die jeweils geltenden Beträge werden dem Käufer vor Bestellabschluss transparent angezeigt, ein Aufschlag mit seinem Grund.
5.9a Liefergebühr als eigenständige Leistung. Die Liefergebühr ist das Entgelt für die Zustellung. Sie vergütet die Fahrt und nicht die Ware. Ist die Lieferung durchgeführt, wird die Liefergebühr bei einer nachträglichen Erstattung des Warenwerts nicht zurückerstattet — insbesondere nicht bei freiwilliger Rücknahme, bei Kulanzgutschriften und bei Teilerstattungen einzelner Positionen. Unterbleibt die Lieferung, entfällt die Liefergebühr und wird erstattet.
Unberührt bleiben die Fälle, in denen das Gesetz die Erstattung der Hinsendekosten zwingend vorschreibt: beim wirksamen Widerruf in Höhe der günstigsten vom Verkäufer angebotenen Standardlieferung (§ 357 Abs. 2 BGB, vgl. Abschnitt 9.5) sowie beim Rücktritt wegen eines Mangels (§ 346 BGB). Diese Ansprüche werden durch Absatz 5.9a nicht eingeschränkt.
5.10 Farmerino behält sich vor, Produktangebote zu entfernen oder den Zugang zu beschränken, die gegen diese AGB, gegen geltendes Recht oder gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften verstoßen.
5.11 Bestandspreisgarantie. Die Entgelte, die Farmerino einem Verkäufer bei Registrierung oder bei Buchung einer entgeltlichen Leistung ausweist, sind für Farmerino verbindlich. Farmerino erhöht diese Entgelte gegenüber Bestandsverkäufern nicht nachträglich. Das gilt insbesondere für die Plattform-Marge und deren monatliche Deckelung (Abschnitt 5.1) sowie für die Entgelte gebuchter Zusatzpakete (Abschnitt 18). Die vom Käufer zu tragenden Entgelte nach Abschnitt 7.3 sind nicht Gegenstand dieser Garantie. Eine Erhöhung wirkt ausschließlich gegenüber Verkäufern, die sich nach Inkrafttreten der Änderung registrieren, sowie für Leistungen, die nach diesem Zeitpunkt neu gebucht werden. Bestehende Nutzungsverhältnisse und bereits gebuchte Leistungen bleiben zu den bei Vertragsschluss bzw. Buchung zugesagten Entgelten bestehen. Senkt Farmerino ein Entgelt, gilt die Senkung auch für Bestandsverkäufer.
Von dieser Zusage nicht erfasst sind Beträge, die Farmerino nicht selbst festsetzt, sondern unverändert weitergibt, sowie Beträge, die der Verkäufer selbst bestimmt: das vom Verkäufer gewählte Werbebudget (Abschnitt 19.2) und Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ebenso unberührt bleiben die Preise, die Verkäufer für ihre eigenen Produkte festlegen (Abschnitte 7.2 und 17.5) — diese bestimmt allein der Verkäufer.
6. Bestellprozess und Vertragsschluss
6.1 Die Darstellung der Produkte auf der Plattform stellt kein verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB dar, sondern eine Aufforderung an den Käufer, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
6.2 Durch Absenden der Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Produkte an den jeweiligen Verkäufer ab. Der Käufer erhält eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail, die noch keine Annahme des Angebots darstellt.
6.3 Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung annimmt. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Bestätigung über die Plattform oder – sofern die automatische Bestellannahme aktiviert ist – automatisch. Der Verkäufer ist nicht zur Annahme verpflichtet und kann Bestellungen ablehnen.
6.4 Zahlungsautorisierung. Bei Abgabe der Bestellung wird der Zahlungsbetrag beim Käufer lediglich reserviert (autorisiert), jedoch noch nicht abgebucht. Die tatsächliche Belastung (Capture) erfolgt erst nach Annahme der Bestellung durch den Verkäufer. Wird die Bestellung abgelehnt oder läuft die Annahmefrist ab, wird die Reservierung automatisch aufgehoben.
6.5 Vorbestellungen. Für bestimmte Produkte können Käufer Vorbestellungen mit einem zukünftigen Verfügbarkeitsdatum aufgeben. Die Zahlungsautorisierung erfolgt zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Belastung erst bei Verfügbarkeit und Annahme.
6.5a Rücktritt von einer Vorbestellung auf eine Schlachtung. Bei Vorbestellungen auf eine Schlachtung kann der Käufer bis zum Bestellschluss des jeweiligen Auftrags zurücktreten. Danach ist ein Rücktritt des Käufers ausgeschlossen, weil der Hof zu diesem Zeitpunkt die verbleibenden Mengen bereits selbst übernommen und den Zerlegeauftrag erteilt hat. Tritt der Käufer zurück, behält der Hof eine vereinbarte Anzahlung als pauschalierten Schadensersatz ein. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. War keine Anzahlung vereinbart, wird nichts einbehalten. Sagt der Hof die Vorbestellung ab – etwa weil die Menge nicht zustande kommt –, erhält der Käufer alle geleisteten Zahlungen zurück. Gesetzliche Rechte des Käufers, insbesondere nach Abschnitt 9, bleiben unberührt.
6.6 Variable Gewichtsartikel. Bei variablen Gewichtsartikeln (z. B. Fleisch, Käse) wird der Endpreis anhand des tatsächlichen Gewichts berechnet. Der Käufer wird vor Abschluss der Bestellung über die mögliche Gewichtsspanne und den geschätzten Preisbereich informiert. Bei Abweichungen vom geschätzten Preis wird der Käufer benachrichtigt.
6.7 Über den Status der Bestellung wird der Käufer per E-Mail oder über Benachrichtigungen in seinem Nutzerkonto informiert.
7. Preise und Zahlungsabwicklung
7.1 Alle auf der Plattform angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise werden vom jeweiligen Verkäufer festgelegt.
7.2 Staffelpreise. Verkäufer können mengenabhängige Preisstaffelungen (Staffelpreise) hinterlegen. In diesem Fall wird dem Käufer der jeweils günstigere Einzelpreis ab Erreichen der definierten Mindestmenge berechnet. Die Staffelpreise werden auf der Produktseite transparent ausgewiesen.
7.3 Zusätzliche Kosten. Neben dem Produktpreis können folgende Kosten anfallen: Versandkosten (bei Paketversand über DPD, ggf. inkl. Food- und Express-Zuschläge), Liefergebühren (bei regionaler Lieferung durch den Verkäufer, vgl. Abschnitt 5.9), Pfandbeträge für Mehrwegbehälter (vgl. Abschnitt 15), eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,25 € brutto (inkl. 19 % USt) pro Bestellung sowie ein Entgelt für die Zahlungsabwicklung in Höhe von 2,5 % des Bestellwerts (Warenwert zuzüglich Versand- bzw. Liefergebühren und Pfandbeträge) zuzüglich 0,25 € je Zahlungsvorgang, jeweils brutto (inkl. 19 % USt). Bearbeitungsgebühr und Entgelt für die Zahlungsabwicklung fallen unabhängig von der gewählten Zahlungsmethode in gleicher Höhe an und werden als zwei getrennte Posten ausgewiesen. Sämtliche Kosten werden dem Käufer vor Bestellabschluss transparent ausgewiesen.
7.4 Zahlungsmethoden. Die Zahlung erfolgt über den zertifizierten Zahlungsdienstleister Stripe (PCI-DSS Level 1). Folgende Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung: Kreditkarte (Visa, Mastercard), Klarna (Rechnung, Ratenzahlung, Sofortzahlung), Amazon Pay, Revolut Pay, Apple Pay und Google Pay. Die verfügbaren Zahlungsmethoden können je nach Bestellwert, Endgerät und Zahlungsanbieter variieren. Vollständige Kreditkartennummern werden zu keinem Zeitpunkt auf Farmerino-Servern gespeichert. Die Eingabe erfolgt direkt in den von Stripe bereitgestellten, PCI-konformen Formularfeldern.
7.5 Zahlungsfluss. Die Zahlung wird bei Bestellaufgabe zunächst nur autorisiert (reserviert). Die tatsächliche Belastung (Capture) erfolgt erst nach Annahme der Bestellung durch den Verkäufer. Farmerino leitet die Zahlung abzüglich der vereinbarten Plattformgebühr (Transaktionsgebühr auf den Netto-Warenwert, vgl. Abschnitt 5.1) an den Verkäufer weiter. Die Auszahlung an den Verkäufer erfolgt täglich mit einer Verzögerung von 14 Tagen ab Zahlungseingang. Diese Verzögerung dient der Absicherung der gesetzlichen Widerrufsfrist und stellt sicher, dass nur nicht reklamierte Bestellungen ausgezahlt werden. Die Gebührenaufschlüsselung (Provision, ggf. Versandmarge, Bearbeitungsgebühr, Entgelt für die Zahlungsabwicklung) ist für den Verkäufer im Finanzbereich des Verkäufer-Dashboards jederzeit einsehbar.
7.6 Im Falle einer Bestellablehnung, eines Widerrufs oder einer Stornierung wird der autorisierte Betrag automatisch freigegeben bzw. erstattet. Die Gutschrift erfolgt über den ursprünglichen Zahlungsweg.
7.7 Reklamationen bezüglich fehlerhafter Abbuchungen oder Zahlungsprobleme sind unverzüglich an info@farmerino.de zu richten.
8. Lieferung, Abholung und Paketversand
8.1 Vertriebswege. Die Plattform bietet drei Vertriebswege an: (a) Lieferung durch den Verkäufer im regionalen Liefergebiet an definierten Liefertagen, (b) Selbstabholung direkt am Hof des Verkäufers und (c) Paketversand deutschlandweit über angebundene Versanddienstleister. Welche Vertriebswege verfügbar sind, richtet sich nach dem jeweiligen Verkäufer und dem bestellten Produkt.
8.2 Regionale Lieferung. Liefergebiete werden vom Verkäufer anhand von Postleitzahlen und Umkreis definiert. Liefertermine und -zeiten werden dem Käufer vor Abschluss der Bestellung angezeigt. Die Liefergebühren können als fester Betrag oder als distanzabhängige Spanne je Liefergebiet konfiguriert sein. Ebenso kann ein gebietsspezifischer Mindestbestellwert gelten (vgl. Abschnitt 5.10). Der konkret geltende Betrag wird dem Käufer im Warenkorb auf Grundlage seiner Lieferadresse berechnet und vor Bestellabschluss transparent ausgewiesen. Die Lieferung kann der Verkäufer selbst ausführen oder von einem Fahrbetrieb ausführen lassen, dessen Liefergebiet er übernommen hat. In diesem Fall werden die Bestellungen mehrerer Verkäufer desselben Gebiets zu einer Tour zusammengefasst. Vertragspartner des Käufers bleibt in jedem Fall allein der Verkäufer (vgl. Abschnitt 22.2). Der Käufer erhält vor der Zustellung ein voraussichtliches Zeitfenster, das aus der berechneten Route geschätzt wird. Eine Ortung des Fahrzeugs findet dabei nicht statt. Das Zeitfenster ist eine Schätzung und keine zugesicherte Eigenschaft.
8.3 Selbstabholung. Bei Selbstabholung wird dem Käufer die Abholadresse sowie ggf. Abholzeiten mitgeteilt. Der Käufer ist für die fristgerechte Abholung verantwortlich.
8.4 Paketversand (DPD). Beim deutschlandweiten Paketversand erfolgt der Versand über DPD. Die Versandkosten werden auf Grundlage von Gewichtsstufen und Artikelmaßen berechnet und dem Käufer vor Bestellabschluss angezeigt. Für Produkte, die als frischversandpflichtig gekennzeichnet sind, wird automatisch die DPD-Food-Option hinzugebucht. Der entsprechende Zuschlag ist in den Versandkosten enthalten. Bei frischversandpflichtigen Artikeln kann der Käufer zusätzlich eine Express-Zustellung (bis 18:00 Uhr oder bis 12:00 Uhr am nächsten Werktag) wählen. Die jeweiligen Express-Zuschläge werden vor Bestellabschluss ausgewiesen. Für die sachgemäße Isolierung und Verpackung temperaturempfindlicher Produkte ist der Verkäufer verantwortlich. Etwaige Materialkosten können in den Versandkosten berücksichtigt sein. Übersteigt das Gesamtgewicht eines Warenkorbs die Paketgrenzen (max. 31,5 kg je Paket), erfolgt eine automatische Aufteilung in mehrere Pakete. Die Versandkosten werden entsprechend multipliziert. Der Käufer erhält nach Versand eine Sendungsverfolgungsnummer.
8.5 DPD-Abholung. Verkäufer können Pakete selbst zum nächsten DPD-Paketshop bringen oder einen Abholservice durch DPD beauftragen. Die Verfügbarkeit und Konditionen des Abholservices richten sich nach dem jeweiligen Vertrag des Verkäufers mit DPD. Ob anfallende Abholgebühren vom Verkäufer oder vom Käufer getragen werden, legt der Verkäufer in seinen Versandeinstellungen fest. Im letzteren Fall wird die Gebühr in den Versandkosten ausgewiesen.
8.6 Retouren bei Paketversand. Für Rücksendungen im Paketversand stellt Farmerino ein vorfrankiertes DPD-Retourelabel bereit. Der Käufer gibt das Paket in einem DPD-Paketshop ab. Die Kosten für das Retourelabel betragen pauschal 2,50 € und werden dem Käufer von der Erstattung abgezogen (vgl. Abschnitt 9.7).
8.7 Gefahrübergang. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht abhängig vom Vertriebsweg wie folgt auf den Käufer über:
(a) Selbstabholung und regionale Lieferung durch den Verkäufer: mit Übergabe der Ware an den Käufer oder eine von ihm benannte empfangsberechtigte Person.
(a1) Regionale Lieferung mit Abstellgenehmigung: Erteilt der Käufer eine Abstellgenehmigung und benennt darin einen Abstellplatz, ist die Lieferung mit dem Abstellen der Ware an genau diesem Platz bewirkt. Die Gefahr geht in diesem Zeitpunkt auf den Käufer über. Die Genehmigung ist eine Weisung des Käufers zum Leistungsort und wird vor der Bestellung ausdrücklich erteilt. Für künftige Bestellungen ist sie jederzeit widerruflich. Der Verkäufer haftet unverändert für Mängel, die bereits im Zeitpunkt des Abstellens vorlagen, für ein Abstellen an einem anderen als dem benannten Platz sowie für Schäden, die er oder der von ihm beauftragte Fahrbetrieb selbst verursacht hat. Das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers bleibt unberührt.
(b) Paketversand an Verbraucher: Ist der Käufer Verbraucher (§ 13 BGB), geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Käufer oder einen von ihm benannten Dritten – nicht jedoch an den Beförderer – über (§ 446 i. V. m. § 475 Abs. 2 BGB). Das Transportrisiko, insbesondere bei frischversandpflichtigen Produkten, trägt bis zur Zustellung der Verkäufer.
(c) Paketversand an Unternehmer: Ist der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), geht die Gefahr bereits mit Übergabe der Ware an den Versanddienstleister über (Versendungskauf, § 447 BGB).
(d) Annahme- oder Abholverzug: Nimmt der Käufer die bereitgestellte Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an oder holt er sie nicht fristgerecht ab, geht die Gefahr mit Eintritt des Verzugs auf ihn über (§ 446 Satz 3 BGB). Auf die besondere Verderblichkeit frischer Lebensmittel wird ausdrücklich hingewiesen.
8.8 Prüfungspflicht. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte bei Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese dem Verkäufer umgehend zu melden. Bei verderblichen Waren ist eine sofortige Prüfung besonders wichtig.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher
9.1 Widerrufsbelehrung. Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB. Da der Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist der jeweilige Verkäufer Adressat des Widerrufs. Farmerino unterstützt die Abwicklung des Widerrufs über die Plattform.
9.2 Widerrufsfrist. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat (§ 356 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
9.3 Ausübung des Widerrufs. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer den Verkäufer mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, ein Telefonanruf oder eine E-Mail) über seinen Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben, und eine Begründung ist nicht erforderlich (§ 355 Abs. 1 BGB). Der Käufer kann das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB verwenden, muss dies aber nicht. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung. Farmerino stellt für die Übermittlung folgende Wege bereit:
(a) Registrierte Kunden: Über die Bestellübersicht im Kundenkonto.
(b) Gastkunden: Unmittelbar gegenüber dem Verkäufer. Dessen Name und Kontaktdaten stehen in der Bestellbestätigung und auf seiner Shop-Seite. Ergänzend nimmt Farmerino die Erklärung unter info@farmerino.de entgegen und leitet sie unverzüglich an den Verkäufer weiter. Für die Fristwahrung genügt bereits der Zugang bei Farmerino. Hilfreich sind dabei Bestelldatum, Bestellnummer und die betroffenen Produkte — Pflicht sind sie nicht.
9.4 Ausnahmen vom Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 BGB unter anderem nicht bei:
- Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB) – dies betrifft insbesondere frische Lebensmittel;
- versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB);
- Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
9.5 Folgen des Widerrufs. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen, zurückzugewähren. Die Rückzahlung erfolgt über den ursprünglichen Zahlungsweg.
9.5a Liefer- und Versandkosten beim Widerruf. Zu erstatten sind auch die Kosten der Hinsendung, jedoch nur in Höhe der günstigsten vom Verkäufer für diese Bestellung angebotenen Standardlieferung. Mehrkosten einer vom Käufer gewählten schnelleren oder teureren Lieferart trägt der Käufer (§ 357 Abs. 2 Satz 2 BGB). Widerruft der Käufer nur einen Teil der Bestellung und wäre die Lieferung auch ohne die widerrufenen Artikel erfolgt, bleibt die Liefergebühr bestehen und wird nicht anteilig erstattet.
9.6 Muster-Widerrufsformular. Der Käufer kann für den Widerruf das folgende Muster verwenden (nicht vorgeschrieben): „Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren: [Produktbezeichnung], bestellt am [Datum], erhalten am [Datum]. Name des Käufers: [Name]. Anschrift des Käufers: [Anschrift]. Datum: [Datum], Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier).“
Die Kosten für das Retourelabel betragen pauschal 2,50 € und werden dem Käufer von der Rückerstattung abgezogen.
10. Gewährleistung und Haftungsregelungen
10.1 Mängelhaftung. Für die Gewährleistung bei Mängeln der gelieferten Produkte ist ausschließlich der jeweilige Verkäufer als Vertragspartner des Kaufvertrags verantwortlich. Die gesetzlichen Mängelansprüche des Käufers (§§ 434 ff. BGB) bleiben unberührt. Mängelansprüche sind direkt an den Verkäufer zu richten.
10.2 Haftung von Farmerino. Farmerino haftet als Plattformbetreiber nur für die technische Bereitstellung und den ordnungsgemäßen Betrieb der Plattform. Für Inhalte, Produktbeschreibungen, Angaben der Verkäufer sowie die Qualität und Sicherheit der angebotenen Produkte übernimmt Farmerino keine Haftung.
10.3 Farmerino haftet unbeschränkt (a) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, (b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie (c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG).
10.4 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Farmerino nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
10.5 Eine weitergehende Haftung von Farmerino – insbesondere für Schäden durch höhere Gewalt oder Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Farmerino – ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von Farmerino.
11. Datenschutz und Datenverarbeitung
11.1 Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die Farmerino UG (haftungsbeschränkt), Kollwitzstraße 76, 10435 Berlin.
11.2 Detaillierte Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der Betroffenen finden sich in unserer Datenschutzerklärung unter farmerino.de/datenschutz.
11.3 Für die Datenschutzpraktiken der einzelnen Verkäufer ist Farmerino nicht verantwortlich. Verkäufer sind als eigenständig Verantwortliche gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO für ihre eigene Datenverarbeitung zuständig.
12. Änderungen der Geschäftsbedingungen
12.1 Farmerino kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, sofern dies aus triftigem Grund erforderlich ist (z. B. Änderung der Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, technische Weiterentwicklung der Plattform oder Änderung des Geschäftsmodells). Änderungen, die das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien wesentlich stören, sind ausgeschlossen (§ 305 ff. BGB).
12.2 Registrierte Nutzer werden über Änderungen mindestens 15 Tage vor Inkrafttreten in Textform (per E-Mail oder über das Nutzerkonto) informiert. Gewerblichen Anbietern wird die Änderung gemäß Art. 3 Abs. 2 der P2B-Verordnung (EU) 2019/1150 mitgeteilt.
12.3 Zustimmung zu Änderungen. Die Mitteilung nach Abschnitt 12.2 benennt die geänderten Regelungen, den Grund der Änderung, den Zeitpunkt des Inkrafttretens und die Folgen von Zustimmung und Widerspruch. Dabei gilt:
(a) Änderungen, die den Nutzer nicht benachteiligen — etwa redaktionelle Klarstellungen, die Umsetzung zwingender gesetzlicher Vorgaben oder rein begünstigende Regelungen — gelten als angenommen, wenn der Nutzer nicht binnen 15 Tagen nach Mitteilung widerspricht. Auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
(b) Alle übrigen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Nutzer ihnen ausdrücklich zustimmt. Bis zur Zustimmung gilt für ihn die bisherige Fassung fort. Ein Schweigen des Nutzers gilt insoweit nicht als Zustimmung.
(c) Widerspruch und Kündigung. Der Nutzer kann jederzeit widersprechen und den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Frist und ohne Kosten kündigen. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Stimmt ein Nutzer einer Änderung nach Buchstabe (b) nicht zu, kann Farmerino den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Bereits abgeschlossene Kaufverträge und laufende Bestellungen bleiben davon unberührt.
12.4 Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter farmerino.de/agb abrufbar und wird mit Datum der letzten Änderung und Versionsnummer versehen.
12.5 Keine Preiserhöhung über eine AGB-Änderung. Eine Änderung nach Abschnitt 12.1 kann die einem Bestandsverkäufer zugesagten Entgelte nicht erhöhen. Die Bestandspreisgarantie nach Abschnitt 5.11 kann auch im Wege einer AGB-Änderung nicht zulasten von Bestandsverkäufern aufgehoben, befristet oder eingeschränkt werden. Ein Widerspruch nach Abschnitt 12.3 ist daher nicht erforderlich, um die zugesagten Entgelte zu erhalten.
13. Schlussbestimmungen und Rechtswahl
13.1 Rechtswahl. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz entzogen wird (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
13.2 Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin, Deutschland. Dies gilt für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand (§ 38 ZPO).
13.3 Online-Streitbeilegung. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse: info@farmerino.de. Farmerino ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit (§ 36 Abs. 1 VSBG).
13.4 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).
13.5 Textform. Soweit diese AGB Erklärungen in Textform vorsehen, genügt die Übermittlung per E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der Plattform.
14. Ergänzende Hinweise für gewerbliche Anbieter (P2B-Verordnung)
Gemäß EU-Verordnung 2019/1150 (Platform-to-Business)
14.1 Diese Plattform richtet sich auch an gewerbliche Anbieter (Verkäufer). Gemäß der Verordnung (EU) 2019/1150 über die Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (P2B-Verordnung) informieren wir wie folgt:
14.2 Ranking-Parameter. Die Reihenfolge (Ranking) der Angebote und Verkäufer auf der Plattform wird durch folgende Hauptparameter bestimmt: (a) Entfernung zum Standort des Käufers (PLZ-basiert), (b) Verfügbarkeit und Liefertermine der Produkte, (c) Vollständigkeit der Produktinformationen und des Verkäuferprofils, (d) Kundenbewertungen und Bestellhistorie. Eine Bevorzugung gegen Entgelt findet nicht statt.
14.3 Beschränkung und Kündigung. Farmerino kann Verkäuferkonten bei Verstößen gegen geltendes Recht, diese AGB oder lebensmittelrechtliche Vorschriften einschränken, sperren oder kündigen. Betroffene Verkäufer werden vorab unter Angabe der Gründe informiert und erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme. Bei Sperrung besteht das Recht auf Beschwerde über die in Abschnitt 16 genannte Kontaktstelle.
14.4 Änderungsmitteilung. Änderungen dieser AGB oder wesentlicher Funktionen der Plattform werden gewerblichen Anbietern mindestens 15 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt (Art. 3 Abs. 2 P2B-VO).
14.5 Datenportabilität. Gewerbliche Anbieter können ihre Produktdaten, Bestelldaten und Kundenbewertungen über das Verkäufer-Dashboard exportieren.
15. Pfandsystem und Mehrwegbehälter
15.1 Bestimmte Produkte werden in Mehrwegbehältern (z. B. Glasflaschen, Gläser, Holzkisten, Kunststoffbehälter) geliefert, für die der Verkäufer einen Pfandbetrag erhebt. Art und Höhe des Pfandbetrags werden auf der Produktseite und im Bestellvorgang transparent ausgewiesen. Bei einer Lieferung kann der Verkäufer die Bestellung zusätzlich in einer Lieferbox (Mehrwegkiste) übergeben, für die er ebenfalls einen Pfandbetrag erhebt. Box und Pfandbetrag werden im Bestellvorgang vor der Zahlung ausgewiesen. Enthält eine Bestellung zur Lieferung oder Abholung Kühlware, kann der Verkäufer ihr Kühlakkus beilegen, für die er ebenfalls einen Pfandbetrag erhebt. Zahl und Pfandbetrag der Kühlakkus werden im Bestellvorgang vor der Zahlung ausgewiesen. Legt der Verkäufer weniger Kühlakkus bei, wird nur der Pfandbetrag für die beigelegten eingezogen.
15.2 Der Pfandbetrag wird zusammen mit dem Produktpreis abgerechnet und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
15.3 Die Rückgabe der Pfandartikel erfolgt gemäß den vom jeweiligen Verkäufer hinterlegten Rückgabeanweisungen, in der Regel bei der nächsten Lieferung oder bei Selbstabholung am Hof. Führt ein Fahrbetrieb die Lieferung aus, gibt der Kunde im Bestellvorgang an, welche Pfandartikel er zurückgibt. Diese Angabe ist keine Bestellung: Sie wird nicht abgerechnet und zählt nicht zum Mindestbestellwert. Der Fahrbetrieb nimmt die Behälter bei der Lieferung für den Verkäufer entgegen, erfasst Art und Anzahl und übergibt sie dem Verkäufer. Die Gutschrift erfolgt in der vom Fahrbetrieb erfassten Anzahl, sobald der Verkäufer den Eingang bestätigt hat oder sieben Tage nach der Übergabe an den Verkäufer vergangen sind. Bringt der Fahrbetrieb die Behälter nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach der Lieferung zum Verkäufer, erfolgt die Gutschrift mit Ablauf dieser Frist. Der Pfandbetrag wird nach Rückgabe des Behälters in ordnungsgemäßem Zustand erstattet.
15.4 Bei nicht zurückgegebenen oder beschädigten Pfandartikeln verbleibt der Pfandbetrag beim Verkäufer. Behälter, die der Kunde einem Fahrbetrieb übergeben hat, gelten als zurückgegeben. Ob und wann sie beim Verkäufer eingehen, berührt den Anspruch des Kunden auf die Gutschrift nach Abschnitt 15.3 nicht.
16. Kontaktstelle und Beschwerdemanagement
16.1 Für allgemeine Anfragen, Beschwerden und rechtliche Fragen steht der Kundenservice von Farmerino unter info@farmerino.de zur Verfügung.
16.2 Gewerbliche Anbieter (Verkäufer) können sich mit Beschwerden, Rückfragen zu Sperrungen oder sonstigen P2B-relevanten Anliegen an die spezialisierte Kontaktstelle unter partner@farmerino.de wenden. Farmerino bemüht sich, Beschwerden binnen 14 Tagen zu beantworten.
16.3 Verkäufer erhalten zudem einen persönlichen Ansprechpartner, der per E-Mail, Telefon oder WhatsApp erreichbar ist und bei Fragen zum Betrieb auf der Plattform unterstützt.
17. Warenkorb-Abonnements (Abo-Bestellungen)
A. Gegenstand und Abschluss
17.1 Käufer können auf der Plattform Warenkorb-Abonnements (nachfolgend „Abos“) einrichten, auch während einer Gastbestellung. Ein Abo führt dazu, dass eine vom Käufer zusammengestellte Auswahl von Artikeln eines Verkäufers in einem gewählten Intervall automatisch als wiederkehrende Bestellung ausgelöst wird.
17.2 Das Abo stellt keinen eigenständigen Dauerschuldvertrag dar. Jede automatisch ausgelöste Bestellung begründet einen einzelnen Kaufvertrag gemäß Abschnitt 6. Der Verkäufer kann jede einzelne Abo-Bestellung annehmen oder ablehnen.
17.3 Für die Nutzung eines Abos sind ein Kundenkonto und eine für wiederkehrende Online-Zahlungen geeignete, hinterlegte Zahlungskarte erforderlich. Ein Abo kann auch während einer Gastbestellung eingerichtet werden. Soweit noch kein Kundenkonto besteht, wird dafür ein Kundenkonto angelegt. Der Käufer erhält einen Link zur Aktivierung seines Kontozugangs. Das Abo wird erst nach erfolgreicher Zahlung der ersten Bestellung aktiviert. Barzahlung steht für Abos nicht zur Verfügung.
B. Intervalle, Preise und Zahlung
17.4 Der Käufer wählt ein Bestellintervall (wöchentlich, alle 2 Wochen oder alle 4 Wochen) und kann dem Abo eine Lieferadresse zuordnen. Für die Lieferart gelten die Bestimmungen in Abschnitt 8.
17.5 Der Käufer kann die Artikel und Mengen eines aktiven oder von ihm pausierten Abos in seinem Kundenkonto ändern. Während einer Zahlungssperre, einer noch nicht abgeschlossenen Einrichtung oder einer Sperre wegen eines inaktiven Verkäufers sind solche Änderungen nicht möglich. Änderungen am Abo verändern bereits angelegte Bestellungen nicht. Für jede neue Bestellung werden die zu diesem Zeitpunkt geltenden Artikelpreise zugrunde gelegt (vgl. Abschnitt 7.2).
17.6 Die Zahlung erfolgt automatisch über die hinterlegte Zahlungsmethode. Der Käufer stimmt bei Einrichtung des Abos der wiederkehrenden automatischen Belastung ausdrücklich zu. Bei wiederholtem Zahlungsfehler wird das Abo automatisch pausiert.
C. Pausieren, Kündigen und Verfügbarkeit
17.7 Ein aktives Abo kann im Kundenkonto pausiert werden. Ein selbst pausiertes oder wegen eines Zahlungsfehlers angehaltenes Abo kann mit einer hinterlegten Zahlungskarte wieder aufgenommen werden. Eine Sperre wegen eines inaktiven Verkäufers muss zunächst durch den Support oder die Verwaltung aufgehoben werden. Ein beendetes Abo kann nicht reaktiviert werden. Dafür ist ein neues Abo einzurichten.
17.8 Kündigung. Der Käufer kann ein Abo jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen (§ 312k BGB). Die Kündigung wird sofort wirksam. Bereits ausgelöste, noch offene Bestellungen bleiben unberührt.
17.9 Ist ein Artikel oder eine gewählte Variante zum Zeitpunkt der nächsten Bestellerstellung nicht verfügbar, wird diese Position bei der betreffenden Bestellung ausgelassen. Ist keine Position bestellbar, wird für diesen Termin keine Bestellung angelegt. Das Abo bleibt dadurch bestehen. Löscht der Verkäufer einen Artikel dauerhaft, wird diese Position aus allen nicht beendeten Abos entfernt und bei künftigen Bestellungen nicht mehr berechnet. Übrige Artikel und der bisherige Status bleiben erhalten. Enthält ein Abo danach keine Artikel mehr, wird es beendet. Betroffene Käufer werden darüber informiert. Bereits angelegte Bestellungen bleiben unverändert.
D. Widerrufsrecht
17.10 Für jede durch ein Abo ausgelöste Bestellung gelten die Widerrufsbestimmungen in Abschnitt 9 separat.
18. Kostenpflichtige Zusatzpakete für Verkäufer
18.1 Gegenstand. Über die grundgebührenfreie Basisnutzung (Abschnitt 5.1) hinaus bietet Farmerino Verkäufern optionale, kostenpflichtige Zusatzpakete an, die im Verkäufer-Dashboard selbst gebucht werden können. Die Buchung ist freiwillig und für die Nutzung der Plattform nicht erforderlich.
18.2 Kassensystem und Barzahlung. Das Zusatzpaket „Kassensystem und Barzahlung“ (derzeit 99 € pro Monat zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer) stellt dem Verkäufer eine geräteunabhängige, im Webbrowser laufende Kasse für den Verkauf am Hofladen-Tresen bereit (u. a. Artikelerfassung, Wiegeware nach Gewicht, Rückgeld, Belegausgabe sowie Kassenjournal und Tagesabschluss) und ermöglicht zugleich den gebührenfreien Bargeldzahlungsempfang: Der Verkäufer kann bei der Selbstabholung und – sofern er dies aktiviert – bei der Lieferung eine Barzahlung des Käufers akzeptieren. Auf bar vereinnahmte Beträge fällt keine Plattform-Marge und keine Transaktionsgebühr an. Ein Zahlungsfluss über Farmerino bzw. Stripe findet für Barzahlungen nicht statt. Für die ordnungsgemäße Vereinnahmung, Quittierung und Aufzeichnung sowie die steuerliche Behandlung des Bargelds ist der Verkäufer selbst verantwortlich. Die Einzelheiten der über dieses Paket bereitgestellten Hofladen-Kasse – insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a AO, die Belegausgabe, die Archivierung der Kassendaten sowie die dem Verkäufer obliegenden steuer- und aufzeichnungsrechtlichen Pflichten – regelt Abschnitt 20.
18.3 Abrechnung und Laufzeit. Die Preise der Zusatzpakete verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Abschnitt 5.1a). Eingezogen wird die Summe aus beidem, ausgewiesen werden beide Beträge getrennt. Zusatzpakete werden monatlich im Voraus über die vom Verkäufer hinterlegte Zahlungsmethode abgerechnet (direkter Einzug über den Zahlungsdienstleister Stripe). Es besteht keine Mindestlaufzeit. Das Paket ist jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündbar. Bis dahin bleibt es aktiv. Bereits gezahlte Monatsbeträge werden nicht anteilig erstattet. Der bei der Buchung ausgewiesene Monatspreis gilt für die gesamte Dauer des gebuchten Pakets und wird nicht nachträglich erhöht. Eine Preisänderung wirkt nur für Neubuchungen (Bestandspreisgarantie, Abschnitt 5.11).
18.4 Zahlungsfehler. Schlägt die wiederkehrende Abbuchung fehl, versucht Farmerino die Abbuchung in den Folgetagen erneut. Verlangt die hinterlegte Zahlungsmethode eine erneute Authentifizierung (z. B. 3-D-Secure), wird der Verkäufer hierzu aufgefordert. Nach mehreren aufeinanderfolgenden erfolglosen Versuchen wird das Paket deaktiviert.
18.5 Unentgeltlich gewährte Pakete. Farmerino kann einzelnen Verkäufern Zusatzpakete im Einzelfall unentgeltlich gewähren (z. B. im Rahmen von Aktionen). Solche Pakete werden nicht abgerechnet. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
19. Externe Werbung für Verkäufer
19.1 Gegenstand. Verkäufer können im Verkäufer-Dashboard kostenpflichtige Werbeleistungen buchen. Dabei bewirbt Farmerino auf Wunsch des Verkäufers dessen Hof oder ausgewählte eigene Produkte auf externen Kanälen (z. B. Suchmaschinen und sozialen Netzwerken). Es können ausschließlich eigene Produkte des buchenden Verkäufers beworben werden.
19.2 Budget und Abrechnung. Der Verkäufer legt ein wöchentliches Werbebudget fest. Das Mindestbudget beträgt derzeit 50 € pro Woche zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Budget wird über die Plattform abgerechnet und über die hinterlegte Zahlungsmethode eingezogen (direkter Einzug über Stripe). Die Abrechnung erfolgt ohne Aufschlag (Pass-through): In die Ausspielung fliesst genau das vom Verkäufer gewählte Budget. Farmerino bucht die Werbung im eigenen Namen für Rechnung des Verkäufers und rechnet sie ihm weiter. Auf das Budget kommt deshalb die gesetzliche Umsatzsteuer, die zusammen mit dem Budget eingezogen und getrennt ausgewiesen wird. Farmerino erhöht ein laufendes Werbebudget nicht von sich aus. Eine Änderung des Mindestbudgets wirkt nur für neue Buchungen (Bestandspreisgarantie, Abschnitt 5.11). Die Höhe des Budgets bestimmt allein der Verkäufer und kann von ihm jederzeit geändert werden.
19.3 Ausspielung und Erfolg. Die Ausspielung der Werbung erfolgt extern durch Farmerino bzw. durch von Farmerino beauftragte Dienstleister und Werbenetzwerke. Farmerino bestimmt Ausgestaltung, Kanäle, Platzierung und Zeitpunkt der Schaltung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). Ein Anspruch auf eine bestimmte Reichweite, Platzierung, Anzahl von Einblendungen oder Klicks oder auf einen bestimmten wirtschaftlichen Werbeerfolg besteht nicht.
19.4 Kennzeichnung als Werbung. Beworbene Inhalte werden als Werbung bzw. Anzeige gekennzeichnet, soweit dies gesetzlich – insbesondere nach § 5a Abs. 4 UWG sowie nach den Vorgaben der jeweiligen Werbekanäle – geboten ist.
19.5 Inhalte und Verantwortung. Der Verkäufer ist für die Richtigkeit, Verfügbarkeit und Rechtmäßigkeit der beworbenen Inhalte verantwortlich und stellt sicher, dass diese keine Rechte Dritter verletzen. Farmerino kann eine Werbebuchung ablehnen, aussetzen oder beenden, wenn die Inhalte gegen geltendes Recht, diese AGB oder die Richtlinien der externen Werbekanäle verstoßen.
19.6 Automatische Verlängerung und Kündigung. Aktiviert der Verkäufer die automatische Verlängerung, verlängert sich die Werbebuchung wöchentlich (Abrechnungsperiode: sieben Tage). Das Budget wird hierzu zu Beginn jeder Folgeperiode erneut über die hinterlegte Zahlungsmethode eingezogen. Der Verkäufer kann die automatische Verlängerung jederzeit im Dashboard deaktivieren oder die Werbebuchung beenden. Ab diesem Zeitpunkt wird kein weiteres Budget eingezogen. Bereits eingezogene Budgets der laufenden Periode werden nicht erstattet, soweit die Ausspielung bereits beauftragt oder erbracht wurde. Abschnitt 18.4 (Zahlungsfehler) gilt entsprechend.
19.7 Verhältnis zum plattforminternen Ranking. Bezahlte Werbung wird ausschließlich auf externen Kanälen ausgespielt und beeinflusst nicht das organische Ranking der Angebote innerhalb der Plattform. Eine Bevorzugung im plattforminternen Ranking gegen Entgelt findet nicht statt (vgl. Abschnitt 14.2).
19.8 Datenschutz. Soweit für die externe Ausspielung personenbezogene Daten an Werbedienstleister übermittelt werden, erfolgt dies nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
20. Kassensystem-Paket (Hofladen-Kasse mit technischer Sicherheitseinrichtung)
20.1 Gegenstand. Das kostenpflichtige Zusatzpaket „Kassensystem + Barzahlung“ (derzeit 99 € pro Monat zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, vgl. Abschnitte 5.1a und 18) stellt dem Verkäufer eine geräteunabhängige, im Webbrowser laufende Kasse für den Verkauf am Hofladen-Tresen bereit. Der Funktionsumfang umfasst insbesondere die Artikelerfassung, den Verkauf von Wiegeware nach Gewicht, die Barzahlung mit Rückgeldberechnung, die Belegausgabe sowie Kassenjournal und Tagesabschluss. Das Paket schließt den gebührenfreien Bargeldzahlungsempfang nach Abschnitt 18.2 ein.
20.2 Technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Jeder mit der Kasse aufgezeichnete Geschäftsvorfall wird nach den Vorgaben der Kassensicherungsverordnung (§ 146a AO in Verbindung mit der KassenSichV) mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) abgesichert. Die TSE-Signierung erfolgt über eine zertifizierte Cloud-TSE des externen Dienstleisters fiskaly. Die Kasse unterstützt die Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 AO). Der Beleg kann dem Käufer elektronisch oder als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden.
20.3 Steuer- und aufzeichnungsrechtliche Verantwortung des Verkäufers. Farmerino stellt ausschließlich die technische Infrastruktur bereit. Die Erfüllung der kassen-, aufzeichnungs- und steuerrechtlichen Pflichten bleibt Sache des Verkäufers. Dies umfasst insbesondere: (a) die richtige, vollständige und zeitgerechte Erfassung seiner Geschäftsvorfälle, (b) die Meldung des eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystems und der TSE an die zuständige Finanzbehörde nach § 146a Abs. 4 AO, (c) das Führen einer Verfahrensdokumentation, (d) die Mitwirkung bei einer Kassen-Nachschau (§ 146b AO) und bei einer Außenprüfung sowie (e) die zutreffende umsatzsteuerliche Behandlung (einschließlich einer etwaigen Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG). Farmerino unterstützt die Meldung nach § 146a Abs. 4 AO technisch. Die Übermittlung an die Finanzverwaltung erfolgt nur nach ausdrücklicher Freigabe und ersetzt weder die eigenverantwortliche Prüfung durch den Verkäufer noch die Beratung durch dessen steuerlichen Berater.
20.4 Archivierung der Kassendaten. Die von der TSE signierten Daten werden regelmäßig (monatlich) exportiert und von Farmerino in einem eigenen, revisionssicheren Archiv – nicht im Archiv des TSE-Dienstleisters – für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren (§ 147 AO, GoBD) unveränderbar aufbewahrt. Der Verkäufer kann die ihn betreffenden Exporte jederzeit über das Verkäufer-Dashboard herunterladen und damit seinen Vorlage- und Aufbewahrungspflichten gegenüber der Finanzverwaltung nachkommen.
20.5 Abrechnung und Laufzeit. Für die Abrechnung und Kündigung gelten die Bestimmungen für Zusatzpakete nach Abschnitt 18.3 und 18.4 (monatliche Abrechnung im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe, keine Mindestlaufzeit, Kündigung jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode. Keine anteilige Erstattung bereits gezahlter Monatsbeträge).
20.6 Beendigung und Außerbetriebnahme (Offboarding). Kündigt der Verkäufer das Kassensystem-Paket oder wird es beendet, gilt: (a) Es beginnt eine Karenzzeit (in der Regel 21 Tage), innerhalb derer der Verkäufer das Paket ohne Verlust der bestehenden TSE reaktivieren kann. (b) Nach Ablauf der Karenzzeit erstellt Farmerino einen abschließenden Voll-Export sämtlicher noch nicht archivierter TSE-Daten in das Archiv nach Abschnitt 20.4. (c) Anschließend wird die TSE bzw. das Aufzeichnungssystem außer Betrieb genommen. Eine etwaige Abmeldung gegenüber der Finanzbehörde nach § 146a Abs. 4 AO wird vorbereitet und nur nach ausdrücklicher Freigabe übermittelt. (d) Die archivierten Kassendaten bleiben ungeachtet der Beendigung für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren erhalten und für den Verkäufer abrufbar. Für Zeiträume nach der Außerbetriebnahme ist der Verkäufer für ein etwaiges Nachfolgesystem und dessen Meldung selbst verantwortlich.
20.7 Datenschutz. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Hofladen-Kasse und der TSE – insbesondere zur Einbindung des Dienstleisters fiskaly als Auftragsverarbeiter und zur gesetzlich vorgeschriebenen Meldung an die Finanzverwaltung – informiert die Datenschutzerklärung.
21. Dienstleistungsvermittlung (allgemein) und Schlachtdienst
2026-08-13. Dieser Abschnitt betrifft nur
Verkäufer, die ein Dienstleister-Profil aktivieren.
21.1 Rollen. Farmerino stellt Software zur Vermittlung und Abwicklung von Schlacht-, Zerlege- und verwandten Lohnleistungen zwischen Hof (Auftraggeber) und Dienstleister (Auftragnehmer mit EU-Zulassungsnummer) bereit. Der Leistungsvertrag kommt zwischen Hof und Dienstleister zustande. Farmerino ist nicht Vertragspartei dieser Lohnleistung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
21.2 Nachweise je Gewerk. Welcher Nachweis zu führen ist, hängt am Gewerk, nicht am Dienstleister. Für Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung sichert der Dienstleister eine gültige EU-Zulassungsnummer zu. Farmerino prüft davon ausschließlich die Form der Angabe (Ländercode und Ziffernfolge), gleicht sie mit keinem Register ab und übernimmt keine behördliche Aufsicht. Für Lohnfahrten gelten stattdessen die Erlaubnisse und Fahrzeugangaben nach Abschnitt 22.3; für die übrigen Gewerke die in Abschnitt 23 genannten Nachweise. Ein Dienstleister, dessen Gewerke keine EU-Zulassungsnummer verlangen, muss auch keine hinterlegen.
21.3 Zahlung. Das Entgelt für die Dienstleistung vereinbaren Hof und Dienstleister untereinander. Gezahlt wird online über Farmerino. Für registrierte Verkäufer ist die Vermittlung kostenfrei: Farmerino erhebt auf dieses Entgelt keinen Plattformanteil und berechnet dafür keine Gebühr. Es fallen nur die Entgelte des Zahlungsdienstleisters an. Für diese Leistung gilt die Bestandspreisgarantie nach Abschnitt 5.11 in Verbindung mit Abschnitt 12.5.
21.4 Mindestmenge, Unterschreitung, Storno (Schlacht- und Zerlegeaufträge). Dieser Absatz gilt nur für Aufträge mit Mindestmengen, also für Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung. Für Lohnfahrten gilt an seiner Stelle Abschnitt 22.6. Mit der Terminbestätigung des Dienstleisters werden die vereinbarten Mindestmengen verbindlich. Maßgeblich ist je Teilstück die im Auftrag hinterlegte Erwartungsmenge. Wird eine Mindestmenge unterschritten, gibt der Dienstleister den Grund an. Ohne Begründung kann er die tatsächlichen Mengen nicht melden. Reicht die tatsächliche Menge für die eingegangenen Vorbestellungen nicht aus, sagt der Hof die betroffenen Vorbestellungen ab und erstattet geleistete Anzahlungen. Hat ein Kunde bei der Vorbestellung Ersatz oder das Warten auf den nächsten Termin gewählt, bleibt seine Vorbestellung bestehen. Ob ein Auftrag noch storniert werden kann, richtet sich nach seinem Bearbeitungsstand: Bis zur Terminbestätigung kann jede Seite ohne Angabe von Gründen stornieren, danach nur mit Begründung und mit Absage an die betroffenen Kunden. Ab der gemeldeten Zerlegung und nach der Abrechnung ist ein Storno ausgeschlossen. Das Fleisch liegt dann im Bestand des Hofes.
21.5 Haftung. Farmerino haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach zwingendem Recht unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung der Plattform auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden aus der Softwarebereitstellung — nicht auf Schlachtqualität oder Zulassungen des Dienstleisters.
21.6 Zustimmung. Die Aktivierung des Dienstleister-Profils setzt die Zustimmung zu dieser Fassung voraus. Maßgeblich sind dabei die Absätze dieses Abschnitts sowie derjenige Abschnitt, der das jeweils gewählte Gewerk regelt — Abschnitt 22 für Lohnfahrten, Abschnitt 23 für die übrigen Gewerke. Zeitpunkt und Fassung der Zustimmung werden am Profil gespeichert.
22. Transportvermittlung / Lohnfahrten
2026-09-08. Dieser Abschnitt betrifft nur
Verkäufer, die Lohnfahrten anbieten oder in Anspruch nehmen.
22.1 Rollen. Farmerino stellt Software zur Vermittlung von Lohnfahrten zwischen Hof (Auftraggeber) und Fahrer (Auftragnehmer) bereit. Der Beförderungsvertrag kommt zwischen Hof und Fahrer zustande. Farmerino ist nicht Vertragspartei, nicht Frachtführer und nicht Arbeitgeber des Fahrers. Der Fahrer bestimmt Gebiete, Tage, Kapazität und Mindestentgelt selbst und entscheidet über jede Anfrage frei.
22.2 Verhältnis zum Endkunden. Gegenüber dem Endkunden bleibt allein der Hof Vertragspartner. Der Fahrer wird als dessen Erfüllungsgehilfe tätig und tritt gegenüber dem Endkunden nicht als Verkäufer auf. Kommt eine Lieferung nicht zustande, richtet sich der Anspruch des Endkunden gegen den Hof.
22.3 Erlaubnisse und Nachweise. Voraussetzung der Zusammenarbeit ist, dass der Fahrer und seine Fahrzeuge alle für die jeweilige Ladung und das jeweilige Fahrzeug erforderlichen Erlaubnisse besitzen — insbesondere die Zulassung für den Transport lebender Tiere nach VO (EG) 1/2005 und, soweit das Fahrzeug sie erfordert, die Erlaubnis nach § 3 GüKG bzw. eine Gemeinschaftslizenz. Voraussetzung ist ferner, dass der Fahrer seine Tätigkeit als Lebensmittelunternehmer bei der zuständigen Lebensmittelüberwachung angezeigt hat (Art. 6 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004) und eine Betriebshaftpflichtversicherung hält, die Schäden an der beförderten Ware deckt. Der Fahrer sichert dies mit der Aktivierung seines Profils zu und hält es für die Dauer der Zusammenarbeit aufrecht. Die Plattform erfasst diese Erlaubnisse nicht. Die Registriernummer bei der Lebensmittelüberwachung kann der Fahrer freiwillig in seinem Profil angeben, damit ein Hof sie seiner Kontrollstelle vorlegen kann. Die Plattform erfasst je Fahrzeug die mögliche Zuladung und die Maße der Ladefläche, um die Ladung eines Liefertags zu berechnen. Die Angaben im Fuhrpark und im Profil sind Selbstauskunft. Farmerino prüft sie nicht nach und übernimmt keine behördliche Aufsicht.
22.4 Kühlkette und Lebensmittelsicherheit. Für die Einhaltung der Kühlkette und der lebensmittelhygienischen Anforderungen während der Beförderung ist der Fahrer verantwortlich. Für die kühlgerechte Übergabe der Ware der Hof. Farmerino trifft insoweit keine Verantwortung.
22.4a Ladung und Ladungssicherung. Die Plattform berechnet für jede Tour einen Ladeplan und schlägt Stellen für die Ladungssicherung vor. Beides sind Vorschläge aus den Angaben im Fuhrpark. Für die Beladung und für die Sicherung der Ladung nach § 22 StVO und den anerkannten Regeln der Technik (VDI 2700) ist allein der Fahrer verantwortlich. Er prüft die Ladung vor der Abfahrt und nach jedem Stopp selbst. Der Hof stellt seine Ware in Lieferboxen bereit, die die Ware während der Beförderung schützen: gegen Druck und Stoß, gegen Verrutschen in der Box und gegen das Gewicht der Boxen, die der Ladeplan darauf stapelt. Der Fahrer darf sich darauf verlassen und lädt nach dem Ladeplan, auch gestapelt. Eine gesonderte Behandlung einzelner Bestellungen beim Laden ist nicht vorgesehen. Für Schäden an der Ware, die auf eine unzureichende Verpackung zurückgehen, haftet der Fahrer nicht.
22.4b Bio-Ware. Kennzeichnet der Hof Erzeugnisse als ökologisch oder als Umstellungserzeugnisse im Sinne der Verordnung (EU) 2018/848, schließen Hof und Fahrer vor der ersten Beförderung solcher Ware die Vereinbarung über die Beförderung ökologischer Erzeugnisse (Transportvereinbarung Bio-Ware). Farmerino stellt den Vertragstext bereit. Beide Seiten bestätigen ihn in Textform im eigenen Konto, Zeitpunkt und Fassung werden festgehalten. Farmerino ist nicht Partei dieser Vereinbarung. Solange sie nicht von beiden Seiten bestätigt ist, nimmt der Shop des Hofes für das Gebiet des Fahrers keine Bestellung an, die Bio-Ware enthält. Der Fahrer befördert Bio-Ware getrennt von nichtökologischer Ware und ausschließlich in geschlossenen Behältnissen, deren Kennzeichnung den Hof mit Anschrift, die Bezeichnung mit Bio-Hinweis, die Codenummer der Kontrollstelle und die Bestellnummer nennt. Vor jeder Tour bestätigt er in der Plattform die Checkliste zum Zustand des Laderaums, zu Fremdgütern und zur Kühlung. Er zeichnet je Stopp Übernahme und Übergabe auf, bei kühlpflichtiger Ware mit der Temperatur, sowie die Nummer eines Siegels, soweit der Hof eines verwendet. Hat er den Verdacht, dass Ware vertauscht, verunreinigt oder in Verschluss oder Kennzeichnung beschädigt ist, meldet er dies dem Hof unverzüglich über die Plattform und übergibt die betroffene Ware nicht. Die Aufzeichnungen entstehen in der Plattform und stehen Hof und Fahrer als Transportnachweis zur Verfügung. Farmerino bewahrt sie zehn Jahre auf. Der Fahrer gewährt der Kontrollstelle des Hofes auf Verlangen Einsicht in diese Aufzeichnungen sowie in Fahrzeug und Behältnisse. Ein eigenes Zertifikat nach der Verordnung (EU) 2018/848 braucht der Fahrer nicht, solange er die Ware ausschließlich befördert und sie weder öffnet noch umpackt noch in eigenem Namen in Verkehr bringt (Art. 34 Abs. 3 der Verordnung). Kühlpflichtige Ware nimmt die Plattform für ein Gebiet des Fahrers nur an, wenn das dem Gebiet zugeordnete Fahrzeug über eine aktive Kühlung in der Kühlstufe verfügt, die der Fahrer für das Gebiet zugesagt hat und die die Ware verlangt, oder wenn der Hof der Bestellung eine Lieferbox mit Kühlzusage zugeordnet hat. Die Verantwortung für die Einhaltung der Verordnung (EU) 2018/848 gegenüber Kunden und Kontrollstelle bleibt beim Hof.
22.5 Entgelt. Die Liefergebühr legt der Fahrer an seinem Gebiet fest. Er gibt dafür je Paketgrösse — 10, 20 und 30 kg — einen Preis an und kann einzelne Grössen ausnehmen. Eine Bestellung wird auf die angebotenen Paketgrössen verteilt. Maßgeblich ist die günstigste Aufteilung, die ihr Gewicht abdeckt. Wiegt sie mehr als die grösste angebotene Grösse, fallen mehrere Pakete an. Wiegt sie weniger als die kleinste, gilt deren Preis. Maßgeblich ist das Gewicht, das zum Zeitpunkt der Bestellung feststeht. Bei Ware mit Gewichtsspanne gilt der obere Wert der Spanne. Daneben legt der Fahrer an seinem Gebiet fest, welche besonderen Warenarten er fährt: Kühlware in den Kühlstufen, die sein Fahrzeug hält, alkoholische Erzeugnisse mit persönlicher Übergabe und Altersprüfung, Sperrgut bis zu den von ihm genannten Massen, Palettenware bis zum genannten Gewicht je Palette und Weihnachtsbäume bis zur genannten Stückzahl je Liefertag. Für jede dieser Warenarten kann er einen Aufschlag festlegen, für Kühlware und alkoholische Erzeugnisse je Bestellung, für Sperrgut, Palettenware und Weihnachtsbäume je Stück. Die Rücknahme von Pfandbehältern nach Abschnitt 22.5c gehört zu jeder Fahrt und trägt keinen Aufschlag. Er kann ein Gebiet auch auf eine oder mehrere dieser Warenarten beschränken. Der Aufschlag ist Teil der Liefergebühr. Eine Bestellung, die eine Warenart enthält, die der Fahrer für das Gebiet nicht fährt, nimmt der Shop des Hofes für dieses Gebiet nicht an. Der Endkunde zahlt die Liefergebühr mit der Bestellung. Aus ihr entsteht das Fahrtentgelt, das dem Fahrer für die einzelne Fahrt zusteht, abzüglich des Plattformanteils nach Abschnitt 22.5a. Erhebt der Hof eine geringere Liefergebühr, als der Fahrer an seinem Gebiet festgelegt hat, trägt der Hof die Differenz. Über das Fahrtentgelt hinaus schuldet der Hof dem Fahrer für die Fahrt kein weiteres Entgelt.
22.5a Plattformanteil. Vom Fahrtentgelt behält Farmerino einen Plattformanteil in Höhe von 3,9 % des Fahrtentgelts ein, höchstens jedoch das Fahrtentgelt selbst. Der Satz von 3,9 % versteht sich netto. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %. Einbehalten wird der Plattformanteil zuzüglich dieser Steuer. Farmerino weist dem Fahrer beide Beträge getrennt aus. Der Plattformanteil deckt die Zahlungsabwicklung, die Auszahlung an den Fahrer und die Nutzung der Plattform ab. Er ist das einzige Entgelt, das Farmerino dem Fahrer berechnet — es fallen weder eine Grundgebühr noch eine Einstellgebühr noch ein Monatsbeitrag an. Maßgeblich sind der Satz und der Steuersatz, die zum Zeitpunkt der Fahrt gelten. Die Bestandspreisgarantie nach Abschnitt 5.11 in Verbindung mit Abschnitt 12.5 gilt für den Plattformanteil. Sie erfasst die gesetzliche Umsatzsteuer nicht.
22.5b Zahlweg und Auszahlung. Das Fahrtentgelt wird beim Einzug der Kundenzahlung einbehalten und dem Fahrer über sein Stripe-Connect-Konto überwiesen. Die Auszahlung erfolgt vierzehn Tage nach der Fahrt, abzüglich des Plattformanteils, der darauf entfallenden Umsatzsteuer und einer Verrechnung nach Abschnitt 22.5c. Beanstandet der Hof eine Fahrt innerhalb dieser Frist, bleibt der Betrag bis zur Klärung angehalten. Bleibt eine Beanstandung weitere vierzehn Tage ungeklärt, entscheidet Farmerino auf Grundlage der von beiden Seiten vorgelegten Nachweise.
22.5c Leergut. Gibt der Endkunde bei der Lieferung Pfandbehälter des Hofes zurück, nimmt der Fahrer sie für den Hof entgegen und erfasst Art und Anzahl am Lieferstopp. Er bringt sie dem Hof am Ende der Tour oder bei der nächsten Abholung zurück und legt je Hof fest, welcher der beiden Wege gilt. Der Hof bestätigt den Eingang innerhalb von sieben Tagen nach der Übergabe. Bestätigt er nicht, gilt die vom Fahrer erfasste Anzahl. Bestätigt er weniger, als der Fahrer erfasst hat, schuldet der Fahrer dem Hof den Pfandwert der Differenz. Bringt der Fahrer die Behälter nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach der Lieferung zum Hof zurück, gehen sie mit Ablauf dieser Frist in sein Eigentum über, und er zahlt dem Hof ihren Pfandwert. In beiden Fällen behält Farmerino den geschuldeten Betrag von dem Fahrtentgelt ein, das dem Fahrer noch nicht ausgezahlt ist, beginnend mit der ältesten Forderung, und leitet ihn an den Hof weiter. Reicht das offene Fahrtentgelt nicht aus, werden alle weiteren Auszahlungen an den Fahrer angehalten und mit der Forderung verrechnet, bis sie gedeckt ist. Bleibt danach ein Betrag offen, weil kein Fahrtentgelt mehr zur Verrechnung ansteht, übergibt Farmerino den Vorgang an den Support, der die Begleichung mit beiden Seiten klärt. Behälter, deren Pfandwert der Fahrer nach diesem Abschnitt getragen hat, kann er jederzeit beim Hof abgeben und dort den Pfandwert einlösen. Diese Rückgabe läuft unmittelbar zwischen Fahrer und Hof. Mit der Zustimmung nach Abschnitt 22.9 erklärt sich der Fahrer mit dieser Verrechnung einverstanden. Der Fahrer kann einer Forderung innerhalb von sieben Tagen nach ihrer Entstehung widersprechen, gleich aus welchem der beiden Gründe sie entstanden ist. Vor Ablauf dieser Frist wird nicht verrechnet, und ein Widerspruch hält die Verrechnung an, bis er geklärt ist. Der Hof kann seine Forderung zurückziehen, der Fahrer kann sie anerkennen. Bleibt der Widerspruch vierzehn Tage lang ungeklärt, übergibt Farmerino den Vorgang an den Support, der mit beiden Seiten entscheidet und einen zu Unrecht verrechneten Betrag ausgleicht. Die Gutschrift an den Endkunden richtet sich nach Abschnitt 15.3.
22.6 Kapazität und Beenden. Der Fahrer legt je Gebiet und Tag eine Obergrenze an Stopps fest und ordnet dem Gebiet ein Fahrzeug aus seinem Fuhrpark zu. Die Plattform nimmt für einen Liefertag keine weitere Bestellung an, wenn die Obergrenze erreicht ist oder das tatsächliche Gewicht der Bestellungen des Tages samt ihrer Lieferboxen die Zuladung des Fahrzeugs oder ihr Stapel die Ladefläche überschreiten würde. Anfragen und Daueraufträge kann jede Seite beenden: vor der Zusage ohne Angabe von Gründen, danach unter Angabe eines Grundes. Bereits gegenüber Endkunden zugesagte Lieferungen bleiben davon unberührt und sind vom Hof zu erfüllen.
22.7 Datenschutz. Erhält der Fahrer zur Durchführung der Fahrt personenbezogene Daten von Endkunden des Hofes, verarbeitet er diese ausschließlich weisungsgebunden für den Hof. Hof und Fahrer schließen hierüber einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Farmerino stellt hierfür den Vertragstext bereit. Die Übermittlung läuft über die Plattform: Zur Durchführung einer Tour erhält der Fahrer je Lieferstopp die Lieferadresse, den Empfängernamen, einen etwaigen Abstellhinweis, die Bestellnummer, die Geokoordinaten des Stopps und die vom Endkunden angekündigte Rückgabe von Pfandbehältern nach Art und Anzahl. Artikelnamen und Bestellinhalte erhält er nicht. Farmerino verarbeitet diese Daten dabei im Auftrag des Hofes. Der Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen Hof und Farmerino bleibt davon unberührt. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
22.8 Haftung. Farmerino haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach zwingendem Recht unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden aus der Softwarebereitstellung — nicht auf Durchführung, Pünktlichkeit, Zustand der Ware oder Erlaubnisse des Fahrers.
22.9 Zustimmung. Die Aktivierung der Fähigkeit „Fahren im Lohn“ setzt die Zustimmung zu dieser Fassung voraus. Zeitpunkt und Fassung der Zustimmung werden am Profil gespeichert.
23. Sonstige Dienstleistungen im Lohn
2026-08-13. Dieser Abschnitt betrifft alle
Dienstleistungen außer dem Fleischerhandwerk (Abschnitt 21) und den
Lohnfahrten (Abschnitt 22).
23.1 Geltungsbereich. Dieser Abschnitt gilt für alle weiteren Gewerke, die ein Betrieb in seinem Dienstleister-Profil auswählen kann — etwa Verarbeitung im Lohn (Mosterei, Müllerei, Käserei, Brennerei, Räucherei), Feldarbeit (Ernte, Futterbergung, Bodenbearbeitung, Grünlandpflege), Vermarktungsleistungen (Marktstand-Betreuung, Abpacken und Etikettieren, Produktfotografie) sowie tierbezogene Dienste (Klauenpflege, Schafschur, Besamung, Weidezaun-Service). Für das Fleischerhandwerk gilt Abschnitt 21, für Lohnfahrten Abschnitt 22; bei Überschneidungen gehen die dortigen Regelungen vor.
23.2 Rollen. Farmerino stellt Software zur Vermittlung dieser Leistungen zwischen Hof (Auftraggeber) und Dienstleister (Auftragnehmer) bereit. Der Werk- bzw. Dienstvertrag kommt zwischen Hof und Dienstleister zustande. Farmerino ist nicht Vertragspartei, nicht Erfüllungsgehilfe und nicht Arbeitgeber des Dienstleisters. Der Dienstleister bestimmt Leistungsumfang, Termine und Entgelt selbst und entscheidet über jede Anfrage frei.
23.3 Erlaubnisse und Nachweise. Der Dienstleister sichert zu, alle für sein Gewerk erforderlichen Erlaubnisse, Registrierungen, Zulassungen und Sachkundenachweise zu besitzen und die einschlägigen Vorschriften einzuhalten — je nach Gewerk etwa das Lebensmittelrecht, das Tierschutz- und Tierzuchtrecht oder das Branntweinmonopol- und Zollrecht. Die Angaben im Profil sind Selbstauskunft. Farmerino prüft weder ihre Form noch ihren Bestand, fragt kein Register ab und übernimmt keine behördliche Aufsicht. Die Selbstauskunft ersetzt die behördliche Kontrolle nicht.
23.4 Verantwortung für das Ergebnis. Für die fachgerechte Ausführung, für die Einhaltung hygienischer und tierschutzrechtlicher Anforderungen sowie für die Verkehrsfähigkeit des Ergebnisses ist der Dienstleister verantwortlich. Gegenüber dem Endkunden bleibt allein der Hof Inverkehrbringer und Vertragspartner. Ihn treffen die Kennzeichnungspflichten für die abgegebene Ware.
23.5 Entgelt. Das Entgelt vereinbaren Hof und Dienstleister unmittelbar. Gezahlt wird online über Farmerino. Es fallen nur die Entgelte des Zahlungsdienstleisters an. Für registrierte Verkäufer ist die Vermittlung kostenfrei: Farmerino erhebt darauf keinen Plattformanteil und berechnet dafür keine Gebühr. Es gilt die Bestandspreisgarantie nach Abschnitt 5.11 in Verbindung mit Abschnitt 12.5.
23.6 Beenden. Anfragen und laufende Vereinbarungen kann jede Seite beenden: vor der Zusage ohne Angabe von Gründen, danach unter Angabe eines Grundes. Bereits gegenüber Endkunden zugesagte Leistungen bleiben davon unberührt und sind vom Hof zu erfüllen.
23.7 Datenschutz. Erhält der Dienstleister zur Durchführung personenbezogene Daten von Endkunden des Hofes, verarbeitet er diese ausschließlich weisungsgebunden für den Hof. Hof und Dienstleister schließen hierüber einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Eine Übermittlung von Endkundendaten über die Plattform findet für diese Gewerke derzeit nicht statt. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
23.8 Haftung. Farmerino haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach zwingendem Recht unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden aus der Softwarebereitstellung — nicht auf Ausführung, Termintreue, Qualität des Ergebnisses oder Erlaubnisse des Dienstleisters.
23.9 Zustimmung. Die Aktivierung eines Gewerks nach diesem Abschnitt setzt die Zustimmung zu dieser Fassung voraus. Zeitpunkt und Fassung der Zustimmung werden am Profil gespeichert.
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