
LMIV
Lebensmittel-Informationsverordnung der EU – regelt die Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen.
Was regelt die LMIV?
Die Lebensmittel-Informationsverordnung (EU-Verordnung Nr. 1169/2011), kurz LMIV, ist das zentrale europäische Regelwerk für die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Sie gilt seit Dezember 2014 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und vereinheitlicht, welche Informationen auf verpackten Lebensmitteln zwingend angegeben werden müssen. Dazu gehören: die Bezeichnung des Lebensmittels (präzise und nicht irreführend), das Zutatenverzeichnis in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils, die 14 Hauptallergene (hervorgehoben im Zutatenverzeichnis, z. B. durch Fettdruck oder Unterstreichung), die Nettofüllmenge, das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum, der Name und die Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers, die Nährwertdeklaration (Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz) sowie besondere Hinweise für bestimmte Zutaten. Die LMIV verfolgt ein klares Ziel: Verbraucher sollen auf einen Blick, verständlich und vergleichbar informiert werden, um bewusste Kaufentscheidungen treffen zu können.
LMIV und Online-Handel
Ein oft übersehener, aber kritischer Punkt: Die LMIV gilt nicht nur für das physische Etikett auf der Verpackung, sondern auch für den Fernabsatz – also den Online-Verkauf. Artikel 14 der LMIV schreibt vor, dass sämtliche verpflichtenden Informationen (mit Ausnahme von MHD und Verbrauchsdatum) bereits vor dem Kaufabschluss online verfügbar sein müssen. Wer also über den Farmerino Online-Hofladen Käse, Fleisch oder Marmelade bestellt, muss vor dem Klick auf „Kaufen“ die Zutatenliste, alle Allergene und die Nährwerttabelle einsehen können. Das stellt kleine Direktvermarkter vor Herausforderungen, weil sie oft keine ausgebildeten Lebensmitteltechnologen beschäftigen und die komplexen Anforderungen der LMIV eigenständig umsetzen müssen.
LMIV-Unterstützung durch Farmerino
Genau hier setzt Farmerino an: Der Online-Hofladen bietet spezielle LMIV-Felder im Produktkatalog, die Landwirte Schritt für Schritt durch die Pflichtangaben führen. Zutatenlisten können mit Allergen-Hervorhebung erfasst werden, Nährwerttabellen werden mit standardisierten Berechnungshilfen automatisch generiert, und alle Pflichtangaben werden korrekt auf der Produktdetailseite dargestellt – vor dem Kauf. Die automatisierte Erstellung von gedruckten Etiketten für den Postversand stellt sicher, dass auch das physische Etikett auf der Verpackung den LMIV-Vorgaben entspricht. Besonders wertvoll für Landwirte: Farmerino prüft automatisch, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, bevor ein Produkt online geht, und vermeidet so Abmahnrisiken durch fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung.