Wann sich eine eigene Tour nicht rechnet
Eine eigene Liefertour ist eine Rechnung aus Stopps, Strecke, Zeit, Fahrzeug und Auslastung. Sie geht auf, wenn genug Bestellungen an einem Tag in derselben Ecke liegen. Sie geht nicht auf, wenn dein Liefertag aus sechs Adressen über vierzig Kilometer besteht - dann bezahlst du einen halben Arbeitstag und einen Transporter für einen Umsatz, der beides nicht deckt.
Das ist die übliche Lage bei kleinen und mittleren Betrieben, und sie ist der Grund, warum viele Höfe bei Abholung bleiben, obwohl ihre Kundschaft liefern lassen würde. Die Frage ist selten ob jemand die Ware bringen könnte, sondern ob sich die Fahrt für einen Betrieb trägt.
Genau hier setzt die gemeinsame Tour an. Sie ändert nicht die Zahl deiner Bestellungen, sondern die Zahl der Bestellungen im Fahrzeug. Drei Höfe mit je acht Lieferungen ergeben eine Tour mit vierundzwanzig Stopps - und die trägt sich, während drei Einzelfahrten es nicht täten. Wie du eine eigene Tour durchrechnest, steht im Ratgeber zum Lebensmittel-Lieferdienst. Hier geht es um den Weg daneben.
Wie das Gebiet entsteht und wer was festlegt
Den Rahmen setzt der Fahrbetrieb, nicht der Hof. Er veröffentlicht ein Liefergebiet und legt darin fest:
- Wo er fährt - das Gebiet als Umkreis oder gezeichnete Fläche, mit einem Mittelpunkt.
- An welchen Tagen und wann er startet. Aus der Startzeit ergibt sich der Bestellschluss.
- Wie viele Stopps er an einem Tag schafft. Diese Obergrenze gilt über alle verknüpften Höfe zusammen. Ist ein Liefertag voll, nehmen die Shops für ihn keine weitere Lieferung an.
- Was die Lieferung kostet - die Liefergebühr, die je angefangene 15 kg einer Bestellung einmal anfällt. Dein Kunde sieht sie im Checkout und zahlt sie mit der Bestellung.
Du als Hof verknüpfst dich mit einem Gebiet, und ab dann ist es dein Liefergebiet: Kunden in diesem Umkreis sehen bei dir die Lieferung als Vertriebsweg, mit den Tagen des Fahrbetriebs. Eine eigene Hof-Tour entsteht für dieses Gebiet nicht mehr - sonst gäbe es zwei Routen für dieselben Bestellungen.
Wer selbst fährt und ein Gebiet anbieten möchte, findet den umgekehrten Weg unter Fahrer werden. Es ist dasselbe Partner-Konto: Ein Betrieb kann Hof und Fahrbetrieb zugleich sein.
Was am Liefertag passiert
Zum Bestellschluss steht fest, welche Bestellungen mitfahren. Daraus baut Farmerino eine Route in zwei Abschnitten:
- Abholen. Ein Stopp je Hof, der an diesem Tag etwas beisteuert. Höfe ohne Bestellung fallen aus der Route.
- Ausliefern. Danach die Lieferstopps, einer je Bestellung.
Die Reihenfolge folgt dem Weg, nicht dem Bestelleingang: offener Weg ab festem Startpunkt, jeweils zum nächstgelegenen Nachbarn, danach noch einmal optimiert.
Fällt vor dem Start etwas weg, wird neu gerechnet. Nach dem Start nicht mehr - ein entfallener Stopp wird dann nur markiert. Eine Route, die sich während der Fahrt umsortiert, ist für den Fahrer unbrauchbar.
Was der Fahrer je Lieferstopp sieht, ist bewusst knapp: Adresse, Name, Ablagehinweis und die Bestellnummer. Keine Artikelnamen, keine Preise, keine Telefonnummer.
Geliefert wird ohne Übergabe: abstellen, Leergut mitnehmen, klingeln, weiter. Das hält die Tour schnell, hat aber eine Folge, die du kennen musst - siehe Was du vorher klären musst.
Was es kostet und wer es zahlt
Zwei Beträge gehören auseinandergehalten. Sie haben verschiedene Zahler und verschiedene Bezugsgrößen.
| Posten | Wer zahlt | Wie berechnet |
|---|---|---|
| Liefergebühr | dein Kunde | vom Fahrbetrieb je Gebiet festgelegt, fällt je angefangene 15 kg einer Bestellung einmal an, im Checkout ausgewiesen |
| Plattformanteil auf die Fahrt | der Fahrbetrieb | 3,9 % des Fahrtentgelts zzgl. USt., gedeckelt auf das Fahrtentgelt |
Für die Vermittlung berechnet Farmerino dir nichts. Der Plattformanteil geht vom Entgelt des Fahrbetriebs ab, nicht von deinem Warenwert, und er kommt für dich nicht obendrauf. Für deinen Online-Hofladen gilt unverändert 3,9 % zzgl. USt., gedeckelt auf 149 €/Monat, ohne Grundgebühr. Die beiden Sätze sind gleich hoch und haben verschiedene Bezugsgrößen: deiner den Netto-Warenwert mit Monatsdeckel, seiner das Fahrtentgelt.
Eine Anfahrtsgebühr gibt es nicht. Die Fahrt zu deinem Hof trägt der Fahrbetrieb. Bleibst du an einem Liefertag unter fünf Bestellungen, entscheidet er bei der Zusage, ob er dich an diesem Tag anfährt - andernfalls rückt deine Abholung auf den nächsten Liefertag.
Was deine Kunden sehen
Für den Kunden bleibt es dein Hofladen. Er kauft bei dir, nicht beim Fahrbetrieb, und die Bestellung läuft über deinen Shop. Dazu kommt, sobald die Route steht:
- Ein Zeitfenster von zwei Stunden, berechnet aus der fertigen Route.
- Eine E-Mail mit der Zeit im Betreff, sobald die Route steht.
- Der Stand am Liefertag - wie viele Lieferungen noch vor seiner liegen - und der Name des Fahrbetriebs.
- Leergut an der Tür. Der Fahrer nimmt es entgegen, die Pfandgutschrift kommt in die Bestellung, sobald du den Eingang bestätigt hast. Angenommen wird nur Pfand, das zu deinem Hof gehört.
Ein Zeitfenster gibt es nur mit hinterlegter Abfahrtszeit. Fehlt sie, nennt Farmerino kein Fenster und verschickt keine E-Mail - eine geratene Zeit bekommt dein Kunde nicht. Dasselbe gilt für abgesagte Touren und entfallene Stopps.
Ein Punkt, der Rückfragen erspart: Bestellt jemand bei zwei Höfen desselben Gebiets, bleiben es zwei Bestellungen und zwei Übergaben auf derselben Tour. Die Bündelung passiert im Fahrzeug, nicht im Paket.
Was du vor dem ersten Liefertag klären musst
Vier Dinge, von denen zwei den Verkauf blockieren, solange sie offen sind.
Der Auftragsverarbeitungsvertrag
Der Fahrbetrieb bekommt Namen und Adressen deiner Kunden. Dafür schließt ihr im Konto einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, in Textform nach Paragraf 126b BGB. Das geht ohne Signaturdienst und ohne Papier. Was der Vertrag regelt, erklärt die Seite AVV Fahrer. Den vollständigen Text liest du im Konto, bevor du bestätigst. Solange er nicht steht, verkauft dein Shop nicht in dieses Gebiet.
Die Kapazität ist geteilt
Die Stopp-Obergrenze legt der Fahrbetrieb fest, und sie gilt über alle Höfe des Gebiets. Wenn dein Bestellaufkommen wächst, wächst der Bedarf im ganzen Gebiet mit. Sprich früh mit dem Fahrbetrieb, statt dich auf einen Tag zu verlassen, der zu dritt schon voll ist.
Die Gefahr geht nicht über
Geliefert wird ohne Übergabe. Bei einer Verbraucherbestellung geht die Gefahr damit nicht auf den Kunden über: Verschwindet die Ware vor der Tür, trägt dein Hof den Schaden, nicht der Fahrbetrieb und nicht der Kunde. Das ist keine Besonderheit dieser Plattform, sondern die Rechtslage beim Abstellen ohne dokumentiertes Einverständnis. Kalkuliere es als Risiko ein, wie du es bei eigener Lieferung auch tätest.
Wie zuverlässig ist der Betrieb?
Am Fahrbetrieb steht eine Zuverlässigkeitsquote - aber erst ab fünf gefahrenen Touren. Darunter steht dort nichts, ausdrücklich auch keine 100 Prozent aus einer einzigen Fahrt. Bei einem neuen Betrieb hast du diese Zahl also nicht und entscheidest ohne sie.
Abrechnung, Widerspruch und Auszahlung
Der Anspruch des Fahrbetriebs entsteht nicht bei der Zusage, sondern beim Abhaken der gelieferten Bestellung. In diesem Moment wird der Betrag festgeschrieben. Nachträglich ändert sich daran nichts.
Derselbe Haken setzt die Bestellung auf geliefert und gibt sie zum Einzug frei. Eingezogen wird von einem eigenen Lauf, nicht im Moment des Antippens - der Fahrer steht an einer fremden Haustür und soll dort nicht auf ein Mobilfunknetz warten.
Wenn etwas nicht stimmt
- Du hast vierzehn Tage Zeit zu widersprechen. Ein Widerspruch hält die Auszahlung an.
- Ein offener Widerspruch endet durch Klärung, nie durch Zeitablauf.
- Bleibt die Klärung weitere vierzehn Tage aus, entscheidet der Support.
- Jede Seite darf nur gegen sich selbst entscheiden: Du kannst zurückziehen, der Fahrbetrieb kann anerkennen. Alles andere geht an den Support.
Ausgezahlt wird über das Stripe-Konto des Fahrbetriebs, mit denselben vierzehn Tagen Verzögerung, die auch für Anbieter gelten.
Das Pfandkonto lesen beide
Hof und Fahrbetrieb sehen denselben Leergut-Stand, abgeleitet aus denselben Stopps. Ein Pfandbestand, den nur eine Seite führt, ist erfahrungsgemäß genau der, über den am Ende gestritten wird.
Selbst fahren oder teilen: die Entscheidung
Beide Wege stehen nebeneinander, und du kannst sie kombinieren - eigene Tour im Nahbereich, geteiltes Gebiet weiter draußen.
| Eigene Tour | Geteiltes Gebiet | |
|---|---|---|
| Fahrzeug und Fahrer | dein Betrieb | der Fahrbetrieb |
| Route | deine Bestellungen | alle Höfe des Gebiets |
| Liefertage | du legst sie fest | der Fahrbetrieb legt sie fest |
| Trägt sich ab | genug eigenen Stopps in einer Ecke | genug Stopps im Gebiet, über alle Höfe |
| Kundenkontakt an der Tür | dein Betrieb | der Fahrbetrieb |
| Was Farmerino kostet | nichts zusätzlich | nichts zusätzlich |
Die Faustregel: Solange deine Lieferungen an einem Tag räumlich dicht liegen und die Zahl den Wagen füllt, fährst du günstiger selbst und behältst den Kundenkontakt. Sobald die Stopps dünn und weit werden, trägt die geteilte Route, wo die eigene aufhört. Rechne beides einmal mit deinen echten Zahlen durch, statt es zu schätzen.
Schritt für Schritt
- 1
Ein Liefergebiet finden
Im Fahrer-Verzeichnis siehst du die Betriebe, die in deiner Gegend ein Gebiet veröffentlicht haben, mit ihren Fahrtagen und ihrer Stopp-Kapazität.
- 2
Anfragen und verknüpfen
Du fragst das Gebiet für einen Termin oder als Dauerauftrag an. Sagt der Fahrbetrieb zu, wird das Gebiet dein Liefergebiet.
- 3
Den Auftragsverarbeitungsvertrag schließen
Hof und Fahrbetrieb bestätigen den AVV im Konto. Vorher verkauft dein Shop nicht in dieses Gebiet.
- 4
Lieferung im Shop freigeben
Kunden im Gebiet sehen ab jetzt die Lieferung als Vertriebsweg, mit den Fahrtagen des Fahrbetriebs und dem Bestellschluss aus seiner Startzeit.
- 5
Am Liefertag bereitstellen
Du packst deine Bestellungen und stellst sie zur Abholzeit bereit. Deine Übergabeliste zeigt sieben Tage voraus, was ansteht.
- 6
Abrechnung prüfen
Nach der Fahrt steht das Fahrtentgelt fest. Stimmt etwas nicht, widersprichst du innerhalb von vierzehn Tagen und hältst die Auszahlung an.
Häufige Fragen
Was bedeutet gebündelte Lieferung bei Farmerino?
Ein Fahrbetrieb übernimmt ein Liefergebiet und fährt es für mehrere Höfe zugleich. Am Liefertag entsteht eine Route: Erst wird an jedem beteiligten Hof abgeholt, dann werden die Bestellungen ausgeliefert. Der einzelne Hof braucht dafür weder Fahrzeug noch Fahrer, und eine Lieferung kommt auch dort zustande, wo ein Betrieb allein keine Route füllt.
Brauche ich für die Lieferung einen eigenen Fahrer?
Nein. Du kannst selbst fahren und dafür die Tourenplanung nutzen, oder du verknüpfst dich mit dem Liefergebiet eines Fahrbetriebs. Im zweiten Fall stellt er Fahrzeug und Fahrer, holt an deinem Hof ab und liefert deine Bestellungen zusammen mit denen der anderen Höfe des Gebiets aus.
Was kostet mich die gebündelte Lieferung als Hof?
Für die Vermittlung berechnet Farmerino nichts. Die Liefergebühr trägt dein Kunde und wird im Checkout ausgewiesen. Vom Fahrtentgelt gibt der Fahrbetrieb einen Plattformanteil von 3,9 % zzgl. USt. ab, den trägt er selbst. Für deinen Online-Hofladen gilt unverändert 3,9 % zzgl. USt., gedeckelt auf 149 €/Monat, ohne Grundgebühr. Eine Anfahrtsgebühr gibt es nicht, die Fahrt zu deinem Hof trägt der Fahrbetrieb.
Wer legt Liefertage und Kapazität fest, der Hof oder der Fahrbetrieb?
Der Fahrbetrieb. Er veröffentlicht Gebiet, Fahrtage, Startzeit, die Zahl der Stopps, die er an einem Tag schafft, und die Kosten. Die Stopp-Obergrenze gilt über alle verknüpften Höfe zusammen: Ist ein Liefertag voll, nehmen die Shops für ihn keine weitere Lieferung an. Aus der Startzeit ergibt sich der Bestellschluss.
Bekommen meine Kunden ein Lieferzeitfenster?
Ja. Sobald die Route steht, berechnet Farmerino daraus ein Zeitfenster von zwei Stunden und verschickt es per E-Mail mit der Zeit im Betreff. In der Bestellung stehen zusätzlich der Name des Fahrbetriebs und wie viele Lieferungen noch vor der eigenen liegen. Ohne hinterlegte Abfahrtszeit wird kein Fenster genannt und keine Mail verschickt.
Bekommt ein Kunde, der bei zwei Höfen bestellt, eine gemeinsame Lieferung?
Nein. Es bleiben zwei Bestellungen und zwei Übergaben. Beide liegen auf derselben Tour und kommen deshalb etwa zur selben Zeit an, aber sie werden getrennt übergeben und getrennt abgerechnet. Gebündelt wird die Fahrt, nicht die Bestellung.
Welchen Vertrag brauche ich mit dem Fahrbetrieb?
Einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, weil der Fahrbetrieb Namen und Adressen deiner Kunden erhält. Ihr schließt ihn im Konto in Textform nach Paragraf 126b BGB, ohne Signaturdienst und ohne Papier. Solange er nicht geschlossen ist, verkauft dein Shop nicht in dieses Liefergebiet. Was der Vertrag regelt, erklärt farmerino.de/avv-fahrer. Den vollständigen Text liest du im Konto, bevor du bestätigst.
Was passiert, wenn eine Lieferung nicht ankommt oder die Abrechnung nicht stimmt?
Du kannst der Abrechnung einer Fahrt vierzehn Tage lang widersprechen und hältst damit die Auszahlung an. Ein Widerspruch endet durch Klärung, nicht durch Zeitablauf. Bleibt die Klärung weitere vierzehn Tage aus, entscheidet der Support. Zur Ware selbst: Geliefert wird ohne Übergabe, deshalb geht die Gefahr bei einer Verbraucherbestellung nicht auf den Kunden über - verschwindet die Ware vor der Tür, trägt dein Hof den Schaden.
Kann ich eigene Tour und geteiltes Gebiet kombinieren?
Ja. Du kannst im Nahbereich selbst fahren und weiter entfernte Gebiete einem Fahrbetrieb überlassen. Für ein übernommenes Fahrergebiet entsteht keine zusätzliche eigene Tour, sonst gäbe es zwei Routen für dieselben Bestellungen.
Dein Rechenbeispiel
Rechne aus, was bei dir bleibt
Bei Farmerino zahlst du 0 € Einrichtung und 0 € im Monat. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht. Farmerino behält 3,9 % je abgeschlossenem Verkauf zuzüglich Umsatzsteuer, gedeckelt auf 149 € im Monat. Stelle deinen geplanten Netto-Warenwert ein und sieh den Betrag nach diesem Abzug.
Anteil (3,9 %, höchstens 149 €)
98 €
pro Monat, zzgl. USt.
Bleibt bei dir
2.384 €
pro Monat
Hochgerechnet
28.608 €
pro Jahr
Der Rechner berücksichtigt ausschließlich den Anteil von 3,9 %, gedeckelt auf 149 € im Monat, samt der Umsatzsteuer darauf. „Bleibt bei dir“ ist der Warenwert nach diesem Abzug. Eigene Kosten, Rückerstattungen und optionale Pakete sind nicht enthalten. Die separat ausgewiesenen Bearbeitungs- und Zahlungsentgelte trägt der Kunde. Ab rund 3.820 € Netto-Warenwert bleibt es bei 149 € Anteil.
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Farmerino erhebt keine Einrichtungs- oder Monatsgebühr und hat keine Mindestlaufzeit. Vom Netto-Warenwert abgeschlossener Bestellungen behält Farmerino 3,9 %, gedeckelt auf 149 € pro Monat. Unterstützung bei der Einrichtung kannst du kostenlos anfragen.
