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Muster zum Ausfüllen

Auftragsverarbeitung zwischen Hof und Fahrer

Fährt jemand im Lohn für deinen Hof, braucht er Namen, Anschriften und Telefonnummern deiner Kunden. Damit verarbeitet er personenbezogene Daten für dich — und dafür verlangt Art. 28 DSGVO einen Vertrag zwischen euch beiden. Übergibst du ihm diese Daten, gleich auf welchem Weg, braucht ihr diesen Vertrag.

Über Farmerino schliesst ihr diesen Vertrag im Konto — verbindlich, mit beiden Betrieben namentlich darin und mit dem Zeitpunkt beider Zustimmungen. So arbeiten Fahrbetriebe hier.

Vorlage, keine Rechtsberatung. Fassung 2026-08-13. Farmerino ist an diesem Vertrag nicht beteiligt — ihr schließt ihn miteinander. Passt ihn an eure Verhältnisse an und lasst ihn im Zweifel prüfen.

Wer schließt ihn mit wem

Der Vertrag wird zwischen Hof und Fahrer geschlossen. Der Hof ist Verantwortlicher, der Fahrer sein Auftragsverarbeiter.

Farmerino ist nicht Vertragspartei. Wir stellen die Software bereit und dieses Muster dazu; über die Verarbeitung während der Fahrt entscheidet der Hof, nicht wir.

Mustertext

Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

zwischen [Name und Anschrift des Hofes] — nachfolgend Verantwortlicher

und [Name und Anschrift des Fahrbetriebs] — nachfolgend Auftragsverarbeiter

§ 1 Gegenstand und Dauer

Der Auftragsverarbeiter befördert im Auftrag des Verantwortlichen Waren an dessen Endkunden. Er verarbeitet dabei personenbezogene Daten ausschließlich zu diesem Zweck. Die Verarbeitung beginnt mit der Zusage zur Transport-Abmachung über Farmerino und endet, wenn diese Abmachung endet.

§ 2 Art der Daten und Kreis der Betroffenen

Verarbeitet werden Name, Lieferanschrift und — soweit vom Verantwortlichen bereitgestellt — Telefonnummer sowie Hinweise zur Übergabe. Betroffene sind die Endkunden des Verantwortlichen.

Bestell- und Preisdaten werden nicht übermittelt, soweit sie für die Beförderung nicht erforderlich sind.

§ 3 Weisungsbindung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Hält er eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies unverzüglich mit. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken — insbesondere Werbung oder Aufbau eines eigenen Kundenstamms — findet nicht statt.

§ 4 Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet alle Personen, die Zugang zu den Daten haben, zur Vertraulichkeit, soweit sie nicht bereits einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragsverarbeiter trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen. Für den Fahrbetrieb sind dies insbesondere:

  • Zugriff auf Lieferdaten nur für Personen, die die Fahrt durchführen
  • keine dauerhafte Speicherung auf privaten Geräten
  • Bildschirmsperre und Gerätesperre auf mobilen Geräten
  • Papierlisten werden nach der Tour vernichtet, nicht abgelegt
  • keine Weitergabe an Dritte ohne Weisung

§ 6 Weitere Auftragsverarbeiter

Setzt der Auftragsverarbeiter Subunternehmer ein — etwa weitere Fahrer —, informiert er den Verantwortlichen vorab und verpflichtet sie auf dieselben Pflichten. Der Verantwortliche kann widersprechen.

§ 7 Unterstützung des Verantwortlichen

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei Anfragen Betroffener (Art. 15 bis 22 DSGVO) sowie bei dessen Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO. Wendet sich ein Endkunde direkt an ihn, leitet er die Anfrage weiter und beantwortet sie nicht selbst.

§ 8 Meldung von Verletzungen

Verlust, Diebstahl oder unbefugte Offenlegung von Lieferdaten meldet der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis — mit allen Angaben, die dieser für seine eigene Meldung nach Art. 33 DSGVO braucht.

§ 9 Löschung und Rückgabe

Nach Abschluss einer Fahrt löscht oder vernichtet der Auftragsverarbeiter die zugehörigen Lieferdaten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Nach Ende der Abmachung gilt dies für alle noch vorhandenen Daten.

§ 10 Nachweise und Kontrolle

Der Auftragsverarbeiter weist die Einhaltung dieser Pflichten auf Verlangen nach und ermöglicht Überprüfungen mit angemessener Vorankündigung.

§ 11 Ort der Verarbeitung

Die Verarbeitung findet ausschließlich innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums statt.

Ort, Datum ______________________

_____________________
Verantwortlicher (Hof)

_____________________
Auftragsverarbeiter (Fahrer)

Ihr könnt ihn auch hier schließen

Ausdrucken und unterschreiben geht — nötig ist es nicht. Art. 28 Abs. 9 DSGVO lässt das elektronische Format ausdrücklich zu, und dafür genügt Textform nach § 126b BGB. Eine handschriftliche oder qualifizierte elektronische Signatur verlangt das Gesetz hier nicht.

Bei jeder Transport-Abmachung bestätigen deshalb beide Seiten den Vertrag in ihrem eigenen Konto. Festgehalten wird, wer wann welcher Fassung zugestimmt hat; danach könnt ihr das fertige Dokument mit beiden Betrieben und den Bestätigungen abrufen und speichern.

Als Hof findest du das unter Meine Fahrer, als Fahrer unter Meine Aufträge.

Was Farmerino dabei tut — und was nicht

  • Das Verzeichnis der Fahrer sehen nur angemeldete Verkäufer — nicht die Öffentlichkeit und keine Suchmaschine.
  • Endkunden erfahren nicht, welcher Betrieb die Lieferung ausführt; Vertragspartner bleibt der Hof.
  • Über die Plattform werden derzeit keine Endkundendaten an den Fahrer übermittelt. Eine Stopp- oder Adressliste für Fahrer gibt es nicht. Übergibt der Hof die Daten auf anderem Weg — Zettel, Nachricht, eigenes System —, liegt die Verarbeitung allein bei ihm und dem Fahrer. Genau dafür ist dieser Vertrag da.

Mehr dazu in den AGB § 22 und in der Datenschutzerklärung.