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Art. 28 DSGVO

Auftragsverarbeitung zwischen Hof und Fahrer

Fährt jemand im Lohn für deinen Hof, bekommt er Namen und Anschriften deiner Kunden. Damit verarbeitet er personenbezogene Daten für dich — und dafür verlangt Art. 28 DSGVO einen Vertrag zwischen euch beiden. Er deckt die Daten ab, die über Farmerino laufen, und ebenso alles, was du ihm sonst übergibst.

Diesen Vertrag schließt ihr im Konto — verbindlich, mit beiden Betrieben namentlich darin und mit dem Zeitpunkt beider Zustimmungen. Der geschlossene Vertrag ist ein Dokument von Hof und Fahrer: Er wird nicht öffentlich angezeigt, beide rufen ihn im eigenen Konto ab. So arbeiten Fahrbetriebe hier.

Wer schließt ihn mit wem

Der Vertrag wird zwischen Hof und Fahrer geschlossen. Der Hof ist Verantwortlicher, der Fahrer sein Auftragsverarbeiter.

Farmerino ist nicht Vertragspartei. Wir stellen die Software und den Vertragstext bereit und halten fest, wer wann welcher Fassung zugestimmt hat. Über die Verarbeitung während der Fahrt entscheidet der Hof, nicht wir.

So schließt ihr ihn

Bei jeder Transport-Abmachung steht der vollständige Vertragstext in beiden Konten zum Lesen bereit. Jede Seite bestätigt ihn im eigenen Konto, und festgehalten werden je Seite Zeitpunkt und Fassung. Wer zuerst bestätigt, legt die Fassung fest, und die zweite Seite bestätigt dieselbe.

Eine Unterschrift verlangt das Gesetz hier nicht. Art. 28 Abs. 9 DSGVO lässt das elektronische Format ausdrücklich zu, und dafür genügt Textform nach § 126b BGB. Danach steht der geschlossene Vertrag mit beiden Betrieben und beiden Bestätigungen im Konto — zum Abrufen, Speichern und Drucken. Öffentlich angezeigt wird er nicht.

Als Hof findest du ihn unter Meine Fahrer, als Fahrer unter Meine Aufträge.

Was der Vertrag regelt

Der Vertragstext kommt von Farmerino und deckt die Pflichtinhalte nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO ab. Im Kern:

  • Der Fahrer verarbeitet die Daten nur für die Beförderung und nur auf Weisung des Hofes. Werbung oder ein eigener Kundenstamm aus diesen Daten sind ausgeschlossen.
  • Verarbeitet werden Name, Lieferanschrift und Hinweise zur Übergabe. Betroffene sind die Endkunden des Hofes.
  • Alle Personen mit Zugang sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Dazu kommen Schutzmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO — bis hin zur Gerätesperre und zum Vernichten von Papierlisten nach der Tour.
  • Subunternehmer setzt der Fahrer nur nach vorheriger Information ein. Der Hof kann widersprechen.
  • Der Fahrer unterstützt den Hof bei Anfragen von Betroffenen und meldet Datenpannen binnen 24 Stunden.
  • Nach der Fahrt werden die Lieferdaten gelöscht, und verarbeitet wird nur in der EU beziehungsweise im EWR.

Was Farmerino dabei tut — und was nicht

  • Das Verzeichnis der Fahrer sehen nur angemeldete Verkäufer — nicht die Öffentlichkeit und keine Suchmaschine.
  • Steht die Route fest, erfährt der Endkunde das voraussichtliche Zeitfenster und den Namen des Fahrbetriebs. Vertragspartner bleibt der Hof.
  • Über die Plattform bekommt der Fahrer je Lieferstopp die Lieferanschrift, den Empfängernamen, einen etwaigen Abstellhinweis, die Bestellnummer und die Koordinaten des Stopps. Telefonnummer, Artikelnamen und Preise erhält er nicht.
  • Genau dafür braucht ihr diesen Vertrag: Solange ihn nicht beide Seiten bestätigt haben, entsteht keine Tour, und im Liefergebiet dieses Fahrers lässt sich nicht bestellen. Übergibt der Hof darüber hinaus Daten auf anderem Weg — Zettel, Nachricht, eigenes System —, gilt der Vertrag dafür ebenso.

Mehr dazu in den AGB § 22 und in der Datenschutzerklärung.