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Ratgeber für Direktvermarkter

Hofladen-Kasse: TSE-Pflicht, Kosten und Pflichten (2026)

Von Michael Schlichting, Gründer von Farmerino · Stand: Juli 2026 · Hinweis: ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung

Seit der KassenSichV braucht jedes elektronische Kassensystem im Hofladen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE), Belege müssen angeboten und die Kasse muss über ELSTER ans Finanzamt gemeldet werden. Eine offene Ladenkasse bleibt erlaubt, verlangt aber strenge tägliche Aufzeichnungen. Dieser Ratgeber erklärt Pflichten, Kosten und Sonderfälle wie SB-Hofläden — dazu, wie Barcode-Scanner und Waage an die Kasse kommen und was fiskalisch gilt, wenn ein Betrieb mehrere Kassen betreibt.

Landwirt in seinem Hofladen mit regionalen Lebensmitteln
Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine sorgfältig recherchierte Orientierung, aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte zu deinem Betrieb geben dir das zuständige Finanzamt und deine Steuerberatung.

Brauche ich als Hofladen überhaupt eine Kasse?

In Deutschland besteht grundsätzlich keine Pflicht, eine Registrierkasse einzusetzen. Eine offene Ladenkasse bleibt möglich. Die Bareinnahmen müssen dennoch vollständig und nachvollziehbar aufgezeichnet werden. Welche Aufzeichnungen für die konkrete Verkaufsform erforderlich sind, solltest du mit der Steuerberatung klären.

Offene Ladenkasse

Ausgangspunkt ist die Einzelaufzeichnung. Für Verkäufe von Waren an eine Vielzahl nicht bekannter Personen gegen Barzahlung sieht § 146 AO eine Ausnahme vor. Ein täglich erstellter Kassenbericht muss dann Bestand, Entnahmen, Einlagen und Tageseinnahmen nachvollziehbar abbilden. Die konkrete Dokumentation und Aufbewahrung stimmst du auf deinen Betrieb ab.

Elektronische Kasse

Ein elektronisches Kassensystem erfasst Verkäufe einzeln und stellt Tages- und Zahlungsartauswertungen bereit. Für Systeme im Anwendungsbereich der KassenSichV kommen TSE-, Beleg- und Mitteilungspflichten hinzu. Vergleiche beide Wege anhand von Verkaufsvolumen, Artikeln, Zahlarten, Personal, Dokumentationsaufwand und Kosten. Wie die Kasse in Laden und Online-Verkauf passt, zeigt der Ratgeber Hofladen eröffnen.

Was verlangt die KassenSichV (§ 146a AO)?

Wer ein elektronisches Aufzeichnungssystem im Anwendungsbereich des § 146a AO einsetzt, muss die Vorgaben zur zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, Belegausgabe und Mitteilung des Systems beachten. Den Gesetzestext findest du bei gesetze-im-internet.de (§ 146a AO).

1. Zertifizierte TSE

Die TSE versieht Kassenvorgänge mit Transaktions- und Signaturdaten und macht nachträgliche Änderungen im Prüfdatensatz erkennbar. Hardware- und Cloud-TSE können die Anforderungen erfüllen, wenn die konkrete Lösung zertifiziert und korrekt integriert ist.

2. Belegausgabe

Für jeden Geschäftsvorfall ist im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang ein Beleg auszustellen und zur Verfügung zu stellen, auf Papier oder mit Zustimmung des Kunden elektronisch. Ob eine Befreiung im konkreten Fall möglich ist, entscheidet die Finanzbehörde auf Antrag.

3. Mitteilung des Kassensystems

Die vorgeschriebenen Angaben zum elektronischen Aufzeichnungssystem sind nach den geltenden Vorgaben elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Fristen, Inhalt und Übergangsregelungen solltest du für dein System mit der Steuerberatung oder den aktuellen Hinweisen der Finanzverwaltung prüfen. Eine Kassennachschau nach § 146b AO kann ohne vorherige Ankündigung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten stattfinden.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Kosten einer Hofladen-Kasse setzen sich typischerweise aus vier Blöcken zusammen: Hardware, Software-Abo, TSE-Gebühr und laufende Nebenkosten. Konkrete Preise ändern sich laufend und unterscheiden sich stark je nach Anbieter - vergleiche deshalb immer die Gesamtkosten pro Jahr statt einzelner Posten.

  • Hardware: Kassenterminal oder Tablet, Bondrucker, Kassenlade, gegebenenfalls Barcode-Scanner und Waage. Bei proprietären Komplettsystemen ist die Hardware oft der größte Einmalposten. Eine Web-Kasse, die auf deinem vorhandenen Smartphone, Tablet oder Desktop läuft, senkt diesen Block deutlich.
  • Software-Abo: Die meisten Kassensysteme werden monatlich lizenziert. Der Preis hängt vom Funktionsumfang ab (Artikelverwaltung, Auswertungen, Schnittstellen zur Buchhaltung).
  • TSE-Gebühr: Eine Hardware-TSE kostet einmalig Geld und muss nach Ablauf ihrer Zertifikatslaufzeit (mehrere Jahre) ausgetauscht werden. Eine Cloud-TSE läuft als Abo. Prüfe, ob die TSE im Software-Preis enthalten ist oder separat berechnet wird.
  • Nebenkosten: Bonrollen, Support, Updates - und bei manchen Anbietern Transaktionsgebühren, teils sogar auf Barzahlungen. Gerade den letzten Punkt solltest du im Kleingedruckten prüfen.

Worauf du bei der Auswahl grundsätzlich achten solltest - vom Kostenmodell über Vertragsbindung bis zur Integration mit dem Online-Verkauf - behandelt ausführlich der Leitfaden Direktvermarktungs-Software.

Wie werden Pfand und landwirtschaftliche Durchschnittssätze abgerechnet?

An der Hofladen-Kasse treffen oft mehrere Steuersätze aufeinander - die Kasse muss sie je Bon sauber trennen können. Die folgenden Punkte sind eine Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Die für deinen Betrieb richtigen Sätze klärst du mit deiner Steuerberatung.

Regelbesteuerung

Bei der Regelbesteuerung gilt für die meisten Lebensmittel der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %, für andere Waren (etwa Getränke mit Ausnahmen, Blumen je nach Fall oder Non-Food-Artikel) der Regelsatz von 19 %.

Pauschalierung nach § 24 UStG

Pauschalierende land- und forstwirtschaftliche Betriebe rechnen mit Durchschnittssätzen ab. Für die übrigen Umsätze - also den typischen Hofladen-Umsatz - liegt der Satz seit 2025 bei 7,8 % und bleibt auch 2026 dabei. Für forstwirtschaftliche Erzeugnisse gelten 5,5 %, für Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und sonstige Leistungen 19 %. Wichtig: Der früher verbreitete Satz von 10,7 % ist seit 2022 überholt - er wurde jährlich abgesenkt. Stell an der Kasse also sicher, dass kein alter Satz hinterlegt ist. Die Pauschalierung setzt außerdem einen Gesamtumsatz von höchstens 600.000 Euro im Vorjahr voraus, und der angewendete Durchschnittssatz muss in der Rechnung ausgewiesen werden. Ob und mit welchem Satz du pauschalieren darfst, prüfst du deshalb mit deiner Steuerberatung. Den Gesetzestext findest du bei gesetze-im-internet.de (§ 24 UStG). Zugekaufte Handelsware fällt nicht unter die Pauschalierung, sondern wird nach den Regelsätzen besteuert - auch das muss die Kasse trennen.

Pfand

Pfand auf Mehrweggebinde wird steuerlich mit 19 % behandelt - unabhängig davon, ob das Produkt selbst mit 7 % oder einem Durchschnittssatz abgerechnet wird. Deine Kasse sollte Pfand deshalb als eigene Position mit eigenem Steuersatz führen und bei Rückgabe sauber ausbuchen.

Was gilt für Selbstbedienungs-Hofläden?

Selbstbedienungs-Hofläden, Vertrauenskassen und Verkaufsautomaten boomen - steuerlich gelten aber dieselben Grundregeln wie am Tresen: Bareinnahmen müssen vollständig und nachvollziehbar aufgezeichnet werden. Entscheidend ist, welche Form der Kasse du einsetzt.

Vertrauenskasse

Die klassische Vertrauenskasse - Kunden legen Geld in eine Box - ist rechtlich eine offene Ladenkasse. Sie ist erlaubt, verlangt aber die gleichen Aufzeichnungen wie jede offene Ladenkasse: täglicher Kassenbericht mit Zählung des Bestands, dokumentierte Entnahmen und Einlagen, idealerweise ein Zählprotokoll. Da niemand den einzelnen Verkauf beobachtet, solltest du dein Verfahren zusätzlich schriftlich festhalten (Verfahrensdokumentation), damit die Kassenführung bei einer Prüfung plausibel ist.

Verkaufsautomaten

Für Warenautomaten gelten eigene Aufzeichnungsregeln: Die Automatenumsätze müssen sich je Automat nachvollziehen lassen, etwa über Zählwerke und dokumentierte Leerungen mit Datum und Bestand. Ob und wie ein Automat mit elektronischer Registrierkassenfunktion unter die TSE-Pflicht fällt, hängt von seiner technischen Ausgestaltung ab - kläre die Einordnung deines konkreten Geräts mit dem Hersteller und deiner Steuerberatung.

Digitale SB-Kassen

Setzt du im SB-Hofladen ein elektronisches Self-Checkout-Terminal oder eine Kassen-App ein, ist das ein elektronisches Aufzeichnungssystem wie jede andere Kasse: TSE, Belegausgabe und ELSTER-Meldung gelten dann genauso. Der Vorteil: Jeder Verkauf ist einzeln erfasst, und die täglichen Zählberichte der offenen Ladenkasse entfallen.

Waage und Barcode-Scanner an der Hofladen-Kasse

Barcode-Scanner und Waage verkürzen die Erfassung am Tresen, werden technisch aber unterschiedlich angebunden. Der Unterschied bestimmt den Einrichtungsaufwand und die Pflichten für den Betrieb.

Der Scanner arbeitet wie eine Tastatur

Handelsübliche USB- und Funk-Scanner melden sich am Tablet oder Rechner als Tastatur (HID-Keyboard-Wedge). Es gibt keinen Treiber und kein Hersteller-SDK: Der Scanner überträgt den gelesenen Code als Tastatureingabe, und die Kasse legt daraus die Bon-Zeile an. Deshalb ist die Scanner-Anbindung herstellerunabhängig. Empfehlenswert ist, den Scanner per Konfigurations-Barcode aus seinem Handbuch auf ein Präfix zu programmieren. Dann kann die Kasse Scan und Tastatureingabe zuverlässig unterscheiden.

Zwei Bauarten von Waagen

Etikettenwaage mit Barcode: Die Waage wiegt, druckt ein Etikett und codiert Gewicht oder Preis im Barcode. Solche Instore-Barcodes sind EAN-13-Codes mit den Präfixen 20 bis 29, die GS1 für händlerinterne Nummern reserviert hat. Ein verbreitetes Layout besteht aus Präfix, Artikelnummer, Gewicht in Gramm oder Preis in Cent sowie Prüfziffer. Einen verbindlichen Standard gibt es nicht. Das Layout muss deshalb in der Kasse konfigurierbar sein. Die Kasse liest den Code und übernimmt den enthaltenen Wert.

Tresenwaage live an der Kasse: Preisrechnende Waagen haben meist einen seriellen Ausgang (RS-232, teils USB-Seriell) und geben das Gewicht auf Abruf aus. Chrome und Edge können solche Geräte über die Web Serial API mit einmaliger Portfreigabe ansprechen. Safari auf dem iPad und Firefox unterstützen das nicht. Dort ist eine lokale Geräte-Bridge am Tresenrechner nötig. Beide Wege liefern den Gewichtswert an die Bon-Zeile.

Was rechtlich für dich gilt

Eine Waage, die im Geschäftsverkehr den Preis bestimmt, ist eichpflichtig. Das ist deine Pflicht als Betreiber, nicht die des Kassensystems. Die Waage braucht eine Konformitätsbewertung der Genauigkeitsklasse III. Die Eichfrist beträgt in der Regel zwei Jahre, und die Inbetriebnahme ist der zuständigen Eichbehörde binnen sechs Wochen anzuzeigen.

  • Der Kunde muss die Wägung sehen können. Das Waagendisplay ist zum Kunden gedreht oder die Waage druckt ein Wägeetikett. Ein Kassenbildschirm ersetzt das Waagendisplay nicht.
  • Der Gewichtswert wird nicht verändert. Die Kasse übernimmt den gelieferten Wert und multipliziert ihn mit dem Kilogrammpreis. Passt der Wert nicht, wird die Position abgelehnt.
  • Steht ein Preis auf dem Etikett, gilt der Etikettenpreis. Eine erneute Berechnung aus Gewicht und Kilogrammpreis kann bei Rundungsdifferenzen zu einem abweichenden Bon führen.
  • Die Waage darf keine Kassenbons ausgeben. Sobald eine Etikettenwaage Verkäufe summiert und einen Bon druckt, wird sie selbst zum elektronischen Aufzeichnungssystem nach § 146a AO und bräuchte eine eigene TSE. Bon und Abschluss kommen deshalb aus der Kasse.

Ob eine Position getippt, gescannt oder gewogen wurde, gehört in die Aufzeichnung. Bei einer Kassennachschau ist die Herkunft der Bon-Zeile Teil der Nachvollziehbarkeit.

Mehrere Kassen in einem Betrieb: was fiskalisch gilt

Sobald ein Betrieb mehr als eine elektronische Kasse nutzt, ist jede davon ein eigenes elektronisches Aufzeichnungssystem. Ein weiteres Tablet genügt daher nicht ohne getrennte Kassenkonfiguration.

Was jede Kasse einzeln braucht

  • Eine eigene TSE-Zuordnung. Mehrere Kassen dürfen sich technisch eine Sicherheitseinrichtung teilen, aber jede Kasse ist ein eigener Client mit eigenen Signaturen. Nur so lässt sich ein Vorgang eindeutig zuordnen.
  • Einen eigenen Belegnummernkreis. Die GoBD verlangen eine lückenlose Belegfolge. Gemeinsame Nummernreihen können doppelte Belegnummern erzeugen.
  • Einen eigenen Tagesabschluss. Der Kassensturz wird je Kasse gezählt. Eine zusammengefasste Betriebssicht ersetzt den einzelnen Abschluss nicht.
  • Einen eigenen DSFinV-K-Abschluss. Der Export für die Prüfung wird je Kasse erzeugt.

Meldepflicht: jede Kasse einzeln binnen eines Monats

Jedes elektronische Aufzeichnungssystem ist nach § 146a Abs. 4 AO innerhalb eines Monats nach Anschaffung dem Finanzamt zu melden. Gemeldet werden Art und Anzahl der Systeme, Seriennummern und TSE-Daten je Betriebsstätte. Dasselbe gilt für die Außerbetriebnahme. Das Kassensystem kann die Meldung vorbereiten. Abgeben und freigeben musst du sie selbst.

Was das bei Farmerino kostet

Die erste Kasse ist im Kassensystem-Paket für 99 € pro Monat zzgl. USt. enthalten. Jede weitere Kasse kostet 25 € pro Monat zzgl. USt. und wird ab der nächsten Abrechnung berechnet. Eine stillgelegte Kasse fällt zur nächsten Abrechnung aus der Zählung. Es gibt keine Teilmonatsabrechnung und keine Mindestlaufzeit je Kasse.

Vorhandene Hardware weiterverwenden statt neu kaufen

Wer schon einen Hofladen betreibt, hat meist Hardware im Haus: ein Tablet, einen Bondrucker, eine Kassenlade, oft auch Waage und Scanner. Für einen Systemwechsel ist die entscheidende Frage, wie viel davon weiterläuft.

GerätWomit es läuft
Tablet, Smartphone, PCEine Web-Kasse läuft im Browser - vorhandene Geräte werden weiterbenutzt, es braucht keine proprietäre Kassenhardware.
Barcode-ScannerGeräte im HID-Modus funktionieren herstellerunabhängig, ob per Kabel, Funk-Dongle oder Bluetooth.
WaageEtikettenwaage über den gedruckten Instore-Barcode, Tresenwaage über die serielle Verbindung - beide Bauarten sind auswählbar.
BondruckerLäuft über den Systemdruck des Geräts mit Bonbreitenprofil (58 oder 80 mm). Auf Geräten ohne Systemtreiber über eine lokale Geräte-Bridge.
KassenladeHängt in aller Regel am Bondrucker und wird über diesen geöffnet.

Eine Klarstellung, die dazugehört: Vorhandene Hardware weiterzuverwenden spart die Anschaffung - es ändert aber nichts daran, dass jede zusätzliche Kasse ein meldepflichtiges Aufzeichnungssystem bleibt. Und die Eichung der Waage bleibt in jedem Fall deine Sache, egal ob das Gerät neu ist oder seit Jahren am Tresen steht.

Die Hofladen-Kasse von Farmerino: Web-Kasse im Kassensystem-Paket

Farmerino bietet ein Kassensystem-Paket für den Hofladen-Tresen: eine geräteunabhängige Web-Kasse für 99 €/Monat zzgl. USt. Die Kasse läuft im Browser auf deinem eigenen Smartphone, Tablet oder Desktop - du brauchst keine proprietäre Kassenhardware zu kaufen.

  • Barzahlung ohne Transaktionsgebühr: Barverkäufe an der Kasse kosten dich keine Gebühr pro Bon.
  • TSE-Signierung (fiskaly) eingebaut: Jeder Kassiervorgang wird über die technische Sicherheitseinrichtung von fiskaly signiert, wie es die KassenSichV und § 146a AO verlangen. Ein separates TSE-Modul musst du weder kaufen noch verwalten.
  • Barcode-Scanner ohne Treiber: Handelsübliche USB- und Funk-Scanner arbeiten als Tastatur und werden herstellerunabhängig unterstützt. Unbekannte Codes lassen sich im laufenden Betrieb einem Artikel zuordnen, statt vorher Stammdaten zu pflegen.
  • Beide Waagen-Bauarten: Etikettenwaagen über den gedruckten Instore-Barcode mit Gewicht oder Preis (EAN-13, Präfix 20-29) und Tresenwaagen live über die serielle Verbindung - im Browser per Web Serial oder über eine lokale Geräte-Bridge, wenn der Browser das nicht kann. Die Handeingabe des Gewichts bleibt in jedem Fall erhalten.
  • Mehrere Kassen je Hof: Tresen, Hofcafé und Marktstand als eigene Kassen - jede mit eigenem TSE-Client, eigener Belegnummernreihe, eigenem Tagesabschluss und eigenem DSFinV-K-Abschluss. Die erste Kasse ist im Paket enthalten, jede weitere kostet 25 €/Monat zzgl. USt. ab der nächsten Abrechnung.
  • Ein System für Laden und Online-Hofladen: Kasse, Online-Shop und Warenbestand arbeiten auf demselben Datenbestand - was am Tresen verkauft wird, fehlt nicht erst nach manueller Pflege im Online-Hofladen.
  • Paket-Modell: Die Kasse läuft nur mit aktivem Kassensystem-Paket (99 €/Monat zzgl. USt.). Dein Online-Hofladen selbst bleibt davon unabhängig und kostet weiterhin keine Grundgebühr.

Was Farmerino nicht übernimmt: die Eichung und die Anmeldung deiner Waage bei der Eichbehörde. Das bleibt deine Pflicht als Betreiber. Die Meldung jeder Kasse nach § 146a Abs. 4 AO wird vorbereitet - freigeben musst du sie selbst.

Die Pakete verwaltest du im Verkäufer-Dashboard unter Pakete. Wie du Scanner und Waage konkret einrichtest, steht im Ratgeber Waage und Scanner an der Hofladen-Kasse. Wenn du noch keinen Online-Hofladen bei Farmerino hast, findest du den Einstieg auf der Seite Partner werden und den vollen Funktionsumfang auf der Funktionsübersicht.

Kasse, Scanner und Waage einrichten: Schritt für Schritt

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    Kasse anlegen und benennen

    Lege je Verkaufsstelle eine eigene Kasse an — etwa "Tresen vorne" und "Hofcafé". Jede Kasse bekommt einen eigenen Belegnummernkreis und einen eigenen Tagesabschluss. Die erste Kasse ist im Kassensystem-Paket enthalten, jede weitere kostet 25 €/Monat zzgl. USt. ab der nächsten Abrechnung.

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    Kasse beim Finanzamt melden

    Melde jede elektronische Kasse nach § 146a Abs. 4 AO innerhalb eines Monats nach Anschaffung über "Mein ELSTER" — mit Seriennummern und TSE-Daten je Betriebsstätte. Die Meldung wird vorbereitet. Freigeben und abgeben musst du sie selbst. Dasselbe gilt für die Außerbetriebnahme.

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    Scanner anschließen und auf ein Präfix programmieren

    Steck den Scanner an (USB, Funk-Dongle oder Bluetooth) — er meldet sich als Tastatur, ein Treiber ist nicht nötig. Scanne dann den Konfigurations-Barcode aus dem Handbuch, der ein Präfix setzt, und prüfe das Tastaturlayout auf Deutsch. So unterscheidet die Kasse Scan und getippte Eingabe zuverlässig.

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    Barcodes den Artikeln zuordnen

    Scanne einen Artikel und ordne den Code beim ersten Mal dem passenden Artikel, der Variante oder der Packungseinheit zu. Ab dann erkennt die Kasse ihn sofort. Herstellerbarcodes (GTIN) und eigene Nummern funktionieren gleichermaßen.

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    Waage einrichten: Etikett oder Live-Verbindung

    Bei einer Etikettenwaage hinterlegst du die Regel für den Instore-Barcode (Präfix 20 bis 29, Position von Artikelnummer und Wert, Gewicht in Gramm oder Preis in Cent) und prüfst sie mit einem echten Etikett. Bei einer Tresenwaage verbindest du die Waage seriell mit dem Kassengerät und wählst die Schnittstelle im Browser aus. Auf Geräten ohne Web Serial übernimmt eine lokale Geräte-Bridge.

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    Eichung und Kundensicht sicherstellen

    Prüfe, dass die Waage gültig geeicht und die Inbetriebnahme der Eichbehörde binnen sechs Wochen angezeigt ist, und stelle sie so auf, dass der Kunde die Wägung sehen kann — oder gib ihm das gedruckte Wägeetikett. Beides bleibt deine Pflicht als Betreiber.

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    Probeverkauf machen und Tagesabschluss prüfen

    Verkaufe einmal quer durch: getippte Position, gescannter Artikel, Wiegeware. Prüfe Beleg, Belegnummer und Tagesabschluss je Kasse — und bei mehreren Kassen, dass jeder Verkauf auf der richtigen Kasse gelandet ist.

Häufige Fragen zur Hofladen-Kasse

Ist eine offene Ladenkasse im Hofladen noch erlaubt?

Ja. In Deutschland gibt es keine Registrierkassenpflicht, die offene Ladenkasse bleibt erlaubt. Du musst aber die Aufzeichnungspflichten einhalten: grundsätzlich Einzelaufzeichnung, beim Barverkauf an viele unbekannte Kunden ersatzweise ein täglicher, rückwärts aufgebauter Kassenbericht mit gezähltem Kassenbestand. Ein tägliches Zählprotokoll ist dringend zu empfehlen.

Brauche ich für meine Hofladen-Kasse eine TSE?

Sobald du ein elektronisches Kassensystem einsetzt, ja: § 146a AO und die KassenSichV verlangen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, die jeden Kassenvorgang signiert. Für eine offene Ladenkasse ohne Elektronik gilt die TSE-Pflicht nicht. Der Betrieb einer elektronischen Kasse ohne TSE kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden.

Muss ich meine Kasse dem Finanzamt melden?

Elektronische Kassensysteme müssen dem Finanzamt elektronisch über "Mein ELSTER" gemeldet werden, mit Seriennummern und TSE-Daten je Betriebsstätte. Anschaffung und Außerbetriebnahme sind jeweils innerhalb eines Monats zu melden. Offene Ladenkassen sind nicht meldepflichtig. Zusätzlich kann das Finanzamt jederzeit eine unangekündigte Kassennachschau durchführen.

Welche Steuersätze gelten an der Hofladen-Kasse?

Bei Regelbesteuerung gilt für die meisten Lebensmittel 7 %, für andere Waren 19 %. Pauschalierende Betriebe nach § 24 UStG rechnen für die übrigen Umsätze mit einem Durchschnittssatz von 7,8 % - dieser Satz gilt seit 2025 und bleibt auch 2026 unverändert. Der früher verbreitete Satz von 10,7 % ist seit 2022 überholt. Für forstwirtschaftliche Erzeugnisse gelten 5,5 %, für Getränke und alkoholische Flüssigkeiten 19 %. Zugekaufte Handelsware fällt nicht unter die Pauschalierung. Pfand wird steuerlich mit 19 % behandelt. Die passenden Sätze für deinen Betrieb klärst du mit deiner Steuerberatung.

Was kostet die Hofladen-Kasse von Farmerino?

Das Kassensystem-Paket kostet 99 €/Monat zzgl. USt. Es enthält eine geräteunabhängige Web-Kasse für Smartphone, Tablet oder Desktop, Barzahlung ohne Transaktionsgebühr und teilt sich den Warenbestand mit deinem Online-Hofladen. Die TSE-Signierung über fiskaly ist eingebaut. Die Kasse läuft nur mit aktivem Kassensystem-Paket.

Wie mache ich den Tagesabschluss (Kassensturz) im Hofladen?

Am Ende des Verkaufstags zählst du den Kassenbestand und gleichst ihn mit dem Bar-Soll ab: Anfangsbestand plus Bareinnahmen minus Entnahmen. Differenzen dokumentierst du mit Datum und Grund. Die Farmerino-Kasse rechnet den Tagesabschluss automatisch vor: Sie zeigt je Kalendertag die Anzahl der Verkäufe, den Gesamtumsatz sowie Bar- und Kartensumme getrennt — das Bar-Soll für den Kassensturz liest du direkt ab, Stornos werden separat ausgewiesen.

Muss ich Bar- und Kartenzahlungen getrennt aufzeichnen?

Ja, für eine saubere Buchführung gehören Barzahlungen in die Kasse (SKR03-Konto 1000) und Kartenzahlungen über ein Terminal auf ein Verrechnungskonto, bis das Geld auf dem Bankkonto eingeht. Wichtig für die Kalkulation: Kartenzahlungen über einen Zahlungsdienstleister kosten Gebühren, Bargeld nicht. In der Farmerino-Finanzübersicht siehst du deshalb Bar- und Kartenumsatz getrennt — Kassenverkäufe (bar und über dein eigenes Kartenterminal) bleiben dabei komplett gebührenfrei.

Müssen Kassenbelege fortlaufend nummeriert sein?

Ja. Die GoBD verlangen eine lückenlose, nachvollziehbare Belegfolge — fehlende Nummern wecken bei einer Kassennachschau sofort Zweifel an der Vollständigkeit der Einnahmen. Die Farmerino-Kasse vergibt Belegnummern deshalb serverseitig und fortlaufend je Kasse (zum Beispiel K-20260719-0007). Auch stornierte Verkäufe bleiben mit ihrer Nummer im Kassenjournal erhalten, statt gelöscht zu werden.

Kann ich einen Barcode-Scanner an der Hofladen-Kasse nutzen?

Ja. Handelsübliche USB- und Funk-Scanner melden sich am Tablet oder Rechner als Tastatur (HID-Keyboard-Wedge) — ohne Treiber und ohne Hersteller-Software. Die Unterstützung ist deshalb herstellerunabhängig: Kabel, Funk-Dongle und Bluetooth funktionieren gleichermaßen. Empfehlenswert ist, den Scanner per Konfigurations-Barcode aus seinem Handbuch auf ein Präfix zu programmieren, damit die Kasse Scan und getippte Eingabe sicher unterscheidet.

Wie binde ich eine Waage an die Hofladen-Kasse an?

Es gibt zwei Wege, die sich stark im Aufwand unterscheiden. Eine Etikettenwaage druckt Gewicht oder Preis in einen Instore-Barcode (EAN-13 mit Präfix 20 bis 29). Der wird an der Kasse gescannt — ohne Kabel, ohne Treiber, ohne Kopplung. Eine Tresenwaage mit seriellem Ausgang (RS-232 oder USB-Seriell) liefert das Gewicht live: im Browser über die Web Serial API (Chrome und Edge) oder über eine kleine lokale Geräte-Bridge, wenn der Browser das nicht unterstützt — etwa Safari auf dem iPad. Die Handeingabe des Gewichts bleibt als Rückfallebene immer erhalten.

Muss meine Waage im Hofladen geeicht sein?

Ja, wenn sie den Preis bestimmt. Eine Waage, die im Geschäftsverkehr den preisbestimmenden Wert ermittelt, ist eichpflichtig: Konformitätsbewertung der Genauigkeitsklasse III, Eichfrist in der Regel zwei Jahre und Anzeige der Inbetriebnahme bei der zuständigen Eichbehörde binnen sechs Wochen. Das ist deine Pflicht als Betreiber und kann dir von keinem Kassensystem abgenommen werden. Zusätzlich muss der Kunde die Wägung sehen können — über ein zum Kunden gedrehtes Waagendisplay oder das gedruckte Wägeetikett.

Was ist ein Instore-Barcode und warum steht das Gewicht darin?

Die EAN-13-Präfixe 20 bis 29 sind von GS1 für händlerinterne Nummern reserviert. Etikettenwaagen nutzen sie, um neben der Artikelnummer auch das gewogene Gewicht oder den berechneten Preis im Barcode unterzubringen. Ein verbreitetes Layout ist: zwei Stellen Präfix, Artikelnummer, Wert (Gramm oder Cent), Prüfziffer. Einen verbindlichen Standard gibt es nicht — jedes Waagenmodell legt sein Layout selbst fest, deshalb muss die Regel in der Kasse einstellbar sein. Steht ein Preis auf dem Etikett, gilt dieser Preis. Er wird nicht aus kg-Preis mal Gewicht nachgerechnet.

Kann ich mehrere Kassen in einem Hofladen betreiben?

Ja, aber jede Kasse ist fiskalisch ein eigenes elektronisches Aufzeichnungssystem: eigener TSE-Client, eigener Belegnummernkreis, eigener Tagesabschluss und eigener DSFinV-K-Abschluss. Und jede Kasse ist nach § 146a Abs. 4 AO binnen eines Monats nach Anschaffung dem Finanzamt zu melden, ebenso ihre Außerbetriebnahme. Wer zwei Kassen aus derselben Belegnummernreihe ziehen lässt, riskiert doppelte Belegnummern — nach GoBD ein Mangel, kein Schönheitsfehler.

Was kostet eine zweite Kasse bei Farmerino?

Die erste Kasse ist im Kassensystem-Paket für 99 €/Monat zzgl. USt. enthalten, jede weitere Kasse kostet 25 €/Monat zzgl. USt. Berechnet wird ab der nächsten Abrechnung: Eine neu angelegte Kasse ist sofort nutzbar, eine stillgelegte fällt zur nächsten Abrechnung aus der Zählung. Es gibt keine Teilmonatsabrechnung und keine Mindestlaufzeit je Kasse. Dein Online-Hofladen bleibt davon unabhängig — dort gilt weiterhin 3,9 % zzgl. USt., gedeckelt auf 149 €/Monat.

Kann ich meine vorhandene Kassen-Hardware weiterverwenden?

In den meisten Fällen ja. Die Kasse läuft im Browser auf vorhandenen Tablets, Smartphones oder Rechnern. Barcode-Scanner im HID-Modus funktionieren herstellerunabhängig, Etikettenwaagen über den gedruckten Barcode und Tresenwaagen über die serielle Verbindung. Bondrucker laufen über den Systemdruck mit Bonbreitenprofil (58 oder 80 mm), und die Kassenlade hängt in aller Regel am Bondrucker. Das spart die Anschaffung — es ändert aber nichts daran, dass jede zusätzliche Kasse meldepflichtig bleibt und die Eichung der Waage deine Aufgabe ist.

Kasse und Online-Hofladen aus einem System

Das Kassensystem-Paket (99 €/Monat zzgl. USt.) ergänzt deinen Online-Hofladen um eine geräteunabhängige Web-Kasse mit gemeinsamem Warenbestand. Der Online-Hofladen selbst bleibt ohne Einrichtungs-, Grund- und Monatsgebühr: Es fällt nur eine Plattform-Marge von 3,9 % zzgl. USt., gedeckelt auf 149 €/Monat auf den Netto-Warenwert an, ausschließlich bei abgeschlossenen Bestellungen.