Lieferung ohne Übergabe
Abstellgenehmigung
Wer sich beliefern lässt, benennt einen Platz, an dem die Ware abgestellt werden darf. Diese Seite sagt, was das bedeutet — für dich und für den Hof. Den Text bestätigst du im Warenkorb, bevor du bestellst.
Fassung 2026-09-05
Ich erlaube, meine Bestellung ohne Übergabe an dem von mir benannten Platz abzustellen. Mit dem Abstellen dort ist sie geliefert, und ab diesem Zeitpunkt trage ich das Risiko: Verschwindet die Ware, ersetzt der Hof sie nicht.
1. Was du erlaubst
Du erlaubst dem Hof und dem Fahrbetrieb, der für ihn fährt, deine Bestellung an einem Platz abzustellen, den du selbst benennst. Eine Übergabe von Hand zu Hand findet dann nicht statt. Der Fahrer klingelt einmal und stellt die Ware ab, gleich ob jemand öffnet.
Den Platz gibst du bei der Bestellung an, zum Beispiel „unter dem Vordach rechts neben der Haustür" oder „in der Garage, das Tor steht offen". Er gilt für diese Bestellung und für weitere an dieselbe Adresse, bis du ihn änderst.
2. Warum wir darum bitten
Auf einer Tour liegen viele Stopps hintereinander. Wartet der Fahrer an einer Tür, bis jemand öffnet, verschiebt sich jede Lieferung danach. Ohne Warten lässt sich die Tour vorher planen, und die Fahrt wird für alle auf ihr günstiger. Diese Ersparnis steckt in der Liefergebühr, die du zahlst.
3. Was das für dich bedeutet
Mit dem Abstellen an dem von dir benannten Platz ist die Lieferung erfüllt. Ab diesem Zeitpunkt trägst du das Risiko für die Ware. Verschwindet sie, wird sie dort beschädigt oder verdirbt sie, weil sie zu lange steht, ersetzt der Hof sie nicht und erstattet den Kaufpreis nicht.
Such deshalb einen Platz, der trocken und geschützt ist und von der Strasse aus möglichst nicht einzusehen. Frische Ware gehört zügig hinein — im Sommer innerhalb einer Stunde.
4. Wofür der Hof weiterhin einsteht
Die Genehmigung verschiebt nur, was nach dem Abstellen geschieht. In drei Fällen bleibt es beim Hof:
- Die Ware war schon beim Abstellen mangelhaft, verdorben oder unvollständig. Dafür haftet der Hof wie bei jeder anderen Lieferung, und deine gesetzlichen Rechte bei einem Mangel bleiben dir in vollem Umfang.
- Abgestellt wurde woanders als an dem Platz, den du benannt hast. Dann ist nicht geliefert, was vereinbart war, und das Risiko ist nicht übergegangen.
- Der Fahrer hat die Ware selbst beschädigt oder sie so hingestellt, dass der Schaden absehbar war.
5. Wenn du sie nicht erteilst
Ohne Abstellgenehmigung fährt der Fahrbetrieb diese Adresse nicht an — auf eine Übergabe warten kann er auf der Tour nicht. Abholung beim Hof und, wo der Hof ihn anbietet, der Paketversand stehen dir unverändert offen.
Du kannst die Genehmigung jederzeit in deinem Konto zurückziehen. Sie gilt dann für künftige Bestellungen nicht mehr; auf eine Bestellung, die bereits unterwegs ist, wirkt der Rückzug nicht.
6. Was unberührt bleibt
Dein gesetzliches Widerrufsrecht als Verbraucher besteht unverändert fort. Die Genehmigung ändert daran nichts und auch nichts an den Fristen; sie regelt allein, wann die Ware als geliefert gilt und wer ab dann das Risiko trägt.
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Abschnitt 8.7 zum Gefahrübergang.