LMIV: Pflicht, aber kein Hexenwerk
Die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV, EU-Verordnung Nr. 1169/2011) regelt, welche Angaben auf verpackten Lebensmitteln stehen müssen. Das betrifft auch Online-Verkäufe: Deine Kunden müssen die Pflichtinformationen vor dem Kauf sehen können.
Was muss aufs Etikett?
Die 12 Pflichtangaben für verpackte Lebensmittel: Bezeichnung, Zutatenliste, Allergene (hervorgehoben), Nettogewicht, Mindesthaltbarkeitsdatum, Aufbewahrungshinweise, Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers, Herkunftsland, Gebrauchsanweisung (falls nötig), Alkoholgehalt, Nährwerttabelle und Los-Kennzeichnung.
Sonderregeln für Direktvermarkter
Gute Nachrichten: Für lose Ware (z.B. Eier, Obst, Gemüse vom Marktstand) gelten vereinfachte Regeln. Hier reichen mündliche Informationen zu Allergenen. Bei vorverpackten Produkten – auch online – gilt jedoch die volle Kennzeichnungspflicht.
So hilft Farmerino bei der LMIV
Für jedes Produkt kannst du auf Farmerino LMIV-Felder ausfüllen: Handelsbezeichnung, Zutatenliste, Allergene, QUID-Angaben, MHD-Hinweise, Nettofüllmenge, Lebensmittelunternehmer und Nährwertinformationen. Die Angaben werden automatisch im Online-Shop angezeigt – rechtssicher und übersichtlich.
Produktetiketten drucken
Farmerino generiert auf Wunsch druckfertige Produktetiketten mit allen Pflichtangaben. Das spart dir den Umweg über externe Software und stellt sicher, dass alle Angaben konsistent sind – auf dem Etikett und im Online-Shop.
Fazit: Keine Angst vor der LMIV
Die Kennzeichnungspflicht klingt kompliziert, ist aber mit dem richtigen Werkzeug einfach umzusetzen. Registriere dich bei Farmerino und nutze die integrierten LMIV-Felder von Anfang an.
Geschrieben von
Farmerino Redaktion
Unser Redaktionsteam schreibt über regionale Lebensmittel, nachhaltige Ernährung und die Menschen hinter den Höfen.




